Forschen für die Jugend – Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V.
Förderung von Studien, Forschungsvorhaben, Projekten sowie Fachtagungen/Schulungen als Basis erfolgreicher Kinder- und Jugendhilfe.
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Förderkriterien
Förderziel
Forschungsvorhaben, Fachtagungen und Schulungen als Basis erfolgreicher Kinder- und Jugendhilfe.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bundesweite Relevanz im Bereich Kinder- und Jugendhilfe
- Praxisrelevanz des Vorhabens
- Eigenmittel und Eigenleistungen nachweisbar
- Keine Bundesmittel im Finanzierungsplan
- Projekte müssen neu sein und dürfen nicht bereits begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabensbeschreibung (max. eine DIN A4-Seite)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Antragsformular für Praxisforschung
- Scan und postalische Einreichung der Unterlagen
Bewertungskriterien
- Praxisrelevanz des Projekts
- Innovationsgehalt
- Bundesweite Übertragbarkeit
Beschreibung
Die Initiative „Forschen für die Jugend“ der Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V. fördert bundesweit praxisorientierte Studien, Forschungsvorhaben, Fachveranstaltungen und Schulungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Träger können Zuschüsse von bis zu 200.000 € bei vollständiger Förderquote beantragen. Voraussetzungen sind eine bundesweite Relevanz, der nachweisbare Eigenanteil sowie der Ausschluss öffentlicher Bundesmittel im Finanzierungsplan. Gefördert werden ausschließlich neu konzipierte Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Bewertet werden insbesondere die Praxisrelevanz, der Innovationsgehalt und die Übertragbarkeit auf andere Regionen. Zielgruppe sind Fachkräfte, Verbände und Forschungseinrichtungen, die mit ihren Projekten zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe beitragen möchten.
Für die Antragstellung sind eine aussagekräftige Vorhabensbeschreibung (maximal eine DIN A4-Seite), ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie das Antragsformular für Praxisforschung erforderlich. Die Unterlagen müssen sowohl postalisch als auch gescannt eingereicht werden. Anträge werden zweimal jährlich begutachtet: Einsendeschluss ist jeweils der 26. März und der 24. September (nächstes Fristende: 24. September 2026). Die Mitglieder der Stiftung entscheiden auf der Grundlage fundierter Praxiserfahrungen über die Mittelvergabe. Interessierte Antragsteller:innen erhalten vorab eine kostenfreie Beratung zur Konzeptentwicklung.
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