Forschung- und Nachwuchsförderung (Iris und Hartmut Jürgens Stiftung – Chance auf ein neues Leben)
Förderung von Projekten sowie von Studierenden und wissenschaftlichem Nachwuchs im Bereich Medizinforschung (Diagnostik und Therapie schwerer chronischer bzw. lebensbedrohlicher Erkrankungen) sowie Unterstützung von Publikationen und Tagungen. Anträge jederzeit über Online-Formular möglich, max. 5.000 € pro Antrag.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Individuen, die sich der Medizinforschung insbesondere zur Diagnostik und Therapie schwerer chronischer bzw. lebensbedrohlicher Erkrankungen widmen; Stipendien, Zuschüsse und Studienpreise für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs; Zuschüsse für Publikationen und Tagungen; ferner Unterstützung von Projekten zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Bereich Medizinforschung oder soziale Integration von Flüchtlingen
- Anfrage über das bereitgestellte Online-Formular
- Bezug zur Stiftungsausrichtung: wissenschaftliches oder soziales Engagement für Menschen in prekären Lebenslagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Förderbegründung
- Lebenslauf
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck
- Wissenschaftlicher Mehrwert bzw. Innovationsgehalt
- Soziale Relevanz und Nachhaltigkeit
Beschreibung
Die Förderung der Iris und Hartmut Jürgens Stiftung – Chance auf ein neues Leben richtet sich an Projekte und Personen, die sich der Medizinforschung zur Diagnostik und Therapie schwerer chronischer bzw. lebensbedrohlicher Erkrankungen widmen und gleichzeitig soziales Engagement für Menschen in prekären Lebenslagen fördern. Insbesondere Studierende, Doktorand:innen und wissenschaftlicher Nachwuchs an Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse, Stipendien oder Studienpreise beantragen. Zusätzlich werden Publikationen und Tagungen unterstützt, um den wissenschaftlichen Austausch und den Transfer innovativer Erkenntnisse zu stärken. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Initiativen und Einzelpersonen, die sich für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten oder den Einsatz neuer Technologien zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Bewertet werden Anträge nach ihrer Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, dem Innovationsgrad sowie der sozialen Relevanz und Nachhaltigkeit.
Anträge können bundesweit von Bildungseinrichtungen, Privatpersonen und gemeinnützigen Organisationen jederzeit über ein Online-Formular eingereicht werden. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 € pro Antrag. Zur Antragstellung sind eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, eine Förderbegründung und ein Lebenslauf einzureichen. Die Entscheidung orientiert sich an dem nachgewiesenen wissenschaftlichen Mehrwert sowie dem Beitrag zur sozialen Integration und Chancengleichheit. Durch die kontinuierliche Vergabe von Zuschüssen trägt die Stiftung dazu bei, Forschung und Nachwuchs zu stärken sowie Geflüchteten eine Perspektive auf ein neues Leben zu eröffnen.
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