Forschungsprojekte (Förderbereich 1) – Deutsche Stiftung Friedensforschung
Förderung origineller (auch explorativer) Forschungsvorhaben in der Friedens- und Konfliktforschung. Zwei Formate: Profilprojekt (max. 190.000 €, 30 Monate) und Pilotprojekt (max. 75.000 €, 12 Monate). Feste Antragstermine am 02.05. und 01.11.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von innovativen, disziplinären oder interdisziplinären Forschungsprojekten in der Friedens- und Konfliktforschung mit freier Themenwahl, um neue Perspektiven und Erkenntnisse zu generieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Workshops
- Publikationen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Overheadkosten
- Programmpauschalen
- Kosten internationaler Großkonferenzen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Promotion oder gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation
- Zugehörigkeit zu einer Hochschule, außeruniversitären Forschungseinrichtung oder gemeinnützigen wissenschaftlichen Institution in Deutschland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben
- Zusammenfassung (1 Seite)
- Langfassung (max. 20 Seiten Profil, 10 Seiten Pilot)
- Kostenplan
- Lebensläufe der Antragsteller*innen
- Liste projektrelevanter Publikationen
Bewertungskriterien
- Wissenschaftliche Relevanz
- Qualität des Forschungsdesigns
- Fachliche Qualifikation des Projektteams
- Potenzial für Wissenstransfer
Beschreibung
Die Deutsche Stiftung Friedensforschung unterstützt originelle und explorative Forschungsvorhaben in der Friedens- und Konfliktforschung mit zwei offenen Formaten: Das Profilprojekt ermöglicht eine Regellaufzeit von bis zu 30 Monaten und ein Fördervolumen von maximal 190.000 €, während das Pilotprojekt in einem expl explorativen Design erste Ergebnisse innerhalb von 12 Monaten bei bis zu 75.000 € Fördersumme erbringt. Ziel ist es, disziplinäre oder interdisziplinäre Fragestellungen frei zu wählen, neue Perspektiven zu erschließen und Erkenntnisse für Wissenschaft, Politik und Gesellschaft aufzubereiten. Wissenschaftler:innen mit abgeschlossener Promotion oder gleichwertiger wissenschaftlicher Qualifikation an Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen oder gemeinnützigen Forschungseinrichtungen in Deutschland können Anträge für Personalstellen (65 % ETV, TVöD/TVL 13), Sach- und Reisekosten sowie Workshops und Publikationen einreichen. Über feste Termine (02. Mai, 01. November) werden Projekte anhand von vier Kernkriterien – wissenschaftliche Relevanz, Forschungsdesign, fachliche Qualifikation und Wissenstransfer-Potenzial – sowie vier Zusatzkriterien (Nachwuchsförderung, Kooperationen, Interdisziplinarität, Diversität) begutachtet.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Online-Formular und umfasst ein Anschreiben, eine einseitige Zusammenfassung, eine Langfassung (max. 20 Seiten Profil, 10 Seiten Pilot), einen detaillierten Kostenplan, Lebensläufe (max. 2 Seiten je Person) und eine Liste projektrelevanter Publikationen. Förderfähige Ausgaben decken Personal-, Sach- und Reisekosten, Workshops sowie redaktionelle Leistungen für Print- und Digitalpublikationen ab; Overhead und Programmpauschalen sind ausgeschlossen. Mit Hilfe der zusätzlichen Nachbewilligung können geförderte Profilprojekte um Vernetzungs-, Transfer- oder Tagungskomponenten erweitert werden. Die Stiftung strebt eine nachhaltige Wirkung an und ermöglicht damit insbesondere jungen Wissenschaftler:innen, interdisziplinär vernetzte Forschungsansätze umzusetzen und Wissen wirkungsvoll zu transferieren.
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