Freie Projektförderung (z.B. wissenschaftliche Projekte)
Freie Projektförderung für interdisziplinäre und ganzheitliche Forschung in der ökologischen Landwirtschaft, Landschaftspflege sowie Arten-, Natur- und Umweltschutz. Anträge für 2026 sind jeweils bis zum 15.03., 17.05., 13.09. und 01.11. einzureichen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
In der Freien Projektförderung werden Projekte mit folgenden Schwerpunkten gefördert: interdisziplinäre und ganzheitliche Forschung für die ökologische Landwirtschaft und Lebensmittelqualität, gemeinnützige, multifunktionale Landwirtschaft, Landschaftspflege sowie Arten-, Natur- und Umweltschutz im Rahmen der besonderen Möglichkeiten der ökologischen Landwirtschaft.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung im Rahmen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts
- Natürliche Personen und privatwirtschaftliche Unternehmen sind ausgeschlossen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Satzung
- Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug
- Jahresabschluss oder Jahresbericht des letzten Geschäftsjahres
Beschreibung
Die Freie Projektförderung der Zukunftsstiftung Landwirtschaft richtet sich an gemeinnützige Organisationen in Deutschland, die interdisziplinäre und ganzheitliche Forschung in der ökologischen Landwirtschaft, Landschaftspflege sowie im Arten-, Natur- und Umweltschutz durchführen. Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung nachhaltiger Anbau- und Bewirtschaftungsformen, die Verbesserung der Lebensmittelqualität und die Stärkung multifunctionaler Landnutzung im Rahmen der besonderen Potenziale ökologischer Landwirtschaft. Das Programm unterstützt zudem die Auseinandersetzung zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, um zukunftsweisende Impulse für eine ökologisch-sozial nachhaltige Landbewirtschaftung zu setzen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Einrichtungen, die im deutschen Gemeinnützigkeitsrecht verankert sind; natürliche Personen und privatwirtschaftliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Für 2026 können Förderanträge bis zu viermal jährlich eingereicht werden: 15. März, 17. Mai, 13. September und 1. November. Die Fördersummen liegen zwischen 500 € und 5.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Erforderliche Unterlagen umfassen ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweis über die Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid), Satzung, Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug sowie den Jahresabschluss oder Jahresbericht des letzten Geschäftsjahres. Nach formaler Prüfung entscheidet der Stiftungsrat der Zukunftsstiftung Landwirtschaft über die Vergabe. Diese Förderung bietet gemeinnützigen Träger:innen die Chance, innovative Projekte praxisnah umzusetzen und einen nachhaltigen Beitrag zur Zukunft der ökologischen Landwirtschaft zu leisten.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.