Gemeinschaftsfonds „Demokratie stärken“
Förderung von zivilgesellschaftlichen Projekten zur Stärkung der Demokratie in ausgewählten Stadtteilen Hamburgs. Anträge in drei Phasen bis 30.06.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Gemeinschaftsfonds unterstützt Vereine, Initiativen und kleine Organisationen in besonders betroffenen Stadtteilen im Hamburger Osten und Südwesten, um gesellschaftlichen Zusammenhalt, Medienkompetenz und digitale Sichtbarkeit prodemokratischer Akteur:innen zu stärken und antidemokratischer Spaltung entgegenzuwirken.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Wirken in ausgewählten Stadtteilen im Hamburger Osten und Südwesten
- Registrierung als Nutzer auf der Online-Plattform der BürgerStiftung Hamburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Der Gemeinschaftsfonds „Demokratie stärken“ der BürgerStiftung Hamburg fördert gemeinnützige Vereine, Initiativen und kleine Organisationen in ausgewählten Stadtteilen im Hamburger Osten und Südwesten. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu festigen, die Medienkompetenz zu erhöhen und die digitale Sichtbarkeit prodemokratischer Akteur:innen auszubauen. Dabei werden Projekte unterstützt, die demokratische Werte wie Solidarität, Respekt und Gewaltfreiheit vermitteln und antidemokratischer Spaltung entgegenwirken. Voraussetzungen für eine Förderung sind ein Sitz oder Wirken in den definierten Stadtteilen sowie eine Registrierung als Nutzer:in auf der Online-Plattform der BürgerStiftung Hamburg. Der Fonds richtet sich explizit an zivilgesellschaftliche Akteur:innen, die lokale Bedarfe identifizieren und passgenaue Angebote entwickeln möchten.
Die Antragstellung erfolgt über drei Phasen, um unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen: Phase 1 fokussiert stadtteilbezogene Demokratieförderung (Einreichung bis 31.12.2025, Projektstart ab 01.03.2026), Phase 2 zielt auf zielgruppenspezifische Angebote (Frist bis 31.03.2026, Projektbeginn ab 01.05.2026) und Phase 3 stärkt Medienkompetenz sowie digitale Sichtbarkeit (Einreichung bis 30.06.2026, Projekte ab 01.08.2026). Die Förderart ist ein zweckgebundener Zuschuss, für den ein ausgefülltes Antragsformular sowie ein späterer Verwendungsnachweis eingereicht werden müssen. Die BürgerStiftung Hamburg legt Wert auf einen niedrigschwelligen Prozess: Nach Registrierung als Nutzer:in steht das Online-Antragsformular zur Verfügung. Das Stiftungsbeirat entscheidet über die Vergabe der Mittel. Initiativen und Vereine, die den demokratischen Zusammenhalt in besonders betroffenen Quartieren stärken möchten, finden hier eine verlässliche Unterstützung für nachhaltiges Engagement.
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