Gemeinschaftsfonds „Ukrainehilfe Hamburg“
Fördert gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen in Hamburg, die ihre Angebote für Schutzsuchenden aus der Ukraine ausbauen wollen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten des freiwilligen Engagements zur Unterstützung von Schutzsuchenden aus der Ukraine in Hamburg, z. B. Begleitung, Kinderbetreuung, psychosoziale Betreuung, Vernetzung und Qualifizierung.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Honorare
- Personalkosten
- Ehrenamtspauschalen
- Fahrtkosten
- Sachkosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nothilfe vor Ort in der Ukraine oder an den Grenzen
- Initiativen, die sich neu gründen und vorhandene Strukturen doppeln
- Leistungen mit Rechtsanspruch oder staatliche Aufgaben
- Einzelfallhilfen der Gesundheitsfürsorge
- Ehrenamtliche Aktivitäten ohne Bezug zu Schutzsuchenden
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen des freiwilligen Engagements
- Aktivität in Hamburg
- Erfahrung in der Arbeit mit Schutzsuchenden aus der Ukraine
- Stabile Organisationsstruktur
- Bereitschaft zur Kooperation und Vernetzung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Nachweisbericht
Beschreibung
Der Gemeinschaftsfonds „Ukrainehilfe Hamburg“ der BürgerStiftung Hamburg richtet sich an gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen in der Hansestadt, die ihre bestehenden Angebote für Schutzsuchende aus der Ukraine weiter ausbauen möchten. Gefördert werden Projekte des freiwilligen Engagements in Bereichen wie Begleitung durch Mentor:innen und Wohnpat:innen, Kinder- und Jugendbetreuung sowie psychosoziale und emotionale Unterstützung. Ergänzend werden Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, Vernetzungsformate und Ausstattungskosten – darunter projektbezogene Honorare, Fahrt- und Sachkosten, Mieten oder Verpflegung – bezuschusst. Eine stabile Organisationsstruktur, einschlägige Erfahrung in der Ukrainehilfe sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit sind Voraussetzung für eine Förderung von bis zu 10.000 € pro Projekt. Die Antragsstellung erfolgt laufend über ein niedrigschwelliges Online-Formular; über die Mittelvergabe wird innerhalb von vier bis sechs Wochen entschieden.
Der Fonds unterstützt insbesondere Initiativen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und für ein gutes Miteinander sorgen. Möglich sind auch Angebote zur Rechtsberatung, Erstorientierung, Austausch unter Schutzsuchenden oder Maßnahmen zum Schutz von Minderheiten. Nicht gefördert werden Nothilfe vor Ort, Neugründungen, die bestehende Strukturen duplizieren, oder Leistungen mit Rechtsanspruch. Durch die Förderung entsteht ein belastbares Hamburger Netzwerk, das Geflüchtete vom ersten Ankommen bis zur mittelfristigen Lebensplanung begleitet. Gemeinnützige Organisationen profitieren von flexiblen Förderkonditionen und einer unkomplizierten Antragstellung, um bedarfsgerechte Unterstützung für Menschen aus der Ukraine zu realisieren und das demokratische Gemeinwesen nachhaltig zu stärken.
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