Gemeinschaftsfonds „Ukrainehilfe Hamburg“
Fördermittel für Organisationen des freiwilligen Engagements in Hamburg, die Schutzsuchende aus der Ukraine direkt begleiten und unterstützen. Anträge können laufend eingereicht werden, für 2026 erfolgen Folgeanträge nur nach Aufforderung.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung erfahrener Träger dabei, bestehende Angebote für Schutzsuchende aus der Ukraine in Hamburg auszuweiten und passgenaue neue Hilfen (praktisch und emotional bis zur mittelfristigen Lebensplanung) zu entwickeln.
Förderfähige Ausgaben
- Ausstattung für Projektumsetzung (z.B. Hygieneartikel, Verpflegung)
- Formate und Veranstaltungen (z.B. Austauschformate)
- Psycho-soziale Betreuung
- Rechtsberatung und Erstorientierung
- Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereine, Initiativen und Organisationen des freiwilligen Engagements in Hamburg
- Ausrichtung direkt an Schutzsuchende aus der Ukraine oder Integration dieser in bestehende Angebote
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Projektbericht
- Förderkriterien (PDF)
Beschreibung
Der Gemeinschaftsfonds „Ukrainehilfe Hamburg“ unterstützt in Hamburg ansässige gemeinnützige Vereine, Initiativen und Interessenverbände, die sich dem freiwilligen Engagement für Schutzsuchende aus der Ukraine widmen. Ziel ist es, etablierte Angebote auszubauen und maßgeschneiderte Hilfen zu entwickeln, die von praktischer Begleitung und psycho-sozialer Betreuung bis hin zur mittelfristigen Lebensplanung reichen. Gefördert werden unter anderem Austauschformate, Rechtsberatung und Erstorientierung, Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche sowie die Ausstattung von Projekten mit Hygieneartikeln und Verpflegung. Durch diese breitgefächerte Förderung trägt der Fonds dazu bei, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Integration geflüchteter Familien, Kinder und Jugendlicher zu erleichtern, während gleichzeitig Eltern entlastet werden.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine mit Sitz in Hamburg, die ihre Angebote direkt auf ukrainische Schutzsuchende ausrichten oder diese in bestehende Strukturen integrieren. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei Folgeanträge für das Jahr 2026 nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Projektkoordination möglich sind. Die Antragstellung erfolgt niedrigschwellig mithilfe eines Projektberichts und der Förderkriterien (PDF). Innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Einreichung entscheidet die BürgerStiftung Hamburg als koordinierende Fördergeberin über die Zuschussvergaben. Dieser Gemeinschaftsfonds leistet einen wertvollen Beitrag zur Stärkung ehrenamtlicher Strukturen und zu einer nachhaltigen Unterstützung geflüchteter Menschen in der Hansestadt.
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