Zuschuss

Genossenschaftsmodule in Masterstudiengängen

Förderung der Einbindung von Modulen mit genossenschaftlichem Schwerpunkt in Masterstudiengänge an deutschen Fachhochschulen und Universitäten. Anträge können formlos jederzeit eingereicht werden.

Bildung Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Mit der Förderung der Einbindung von Modulen oder Modulgruppen mit genossenschaftlichem Schwerpunkt in Masterstudiengänge an deutschen Fachhochschulen und Universitäten soll die Integration der genossenschaftlichen Ausbildung in verschiedene Studiengänge ermöglicht werden.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung über die Fakultäten bzw. Fachhochschul- oder Universitätsleitungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Bezeichnung und Erläuterung des Vorhabens inklusive Nachhaltigkeitsbezug
  3. Beschreibung der beantragten Module und Gesamtmodulplan
  4. Studienverlaufsplan
  5. Akkreditierungskonzept
  6. Finanzplan und schriftliche Zustimmung des Studienfachberaters
  7. Erläuterung des Mehrwerts für das Genossenschaftswesen
  8. Geplante interne und externe Kommunikationsmaßnahmen
  9. Angaben zu weiteren Förderern bei Teilförderung
  10. Nachweis über Vorlage verwandter Anträge bei anderen Förderinstitutionen

Bewertungskriterien

  • Formelle Vollständigkeit des Antrags
  • Relevanz des Vorhabens für den Stiftungszweck
  • Ausgewiesene genossenschaftsspezifische Lehrerfahrung der Gutachter
  • Empfehlung des Vorstands und Kuratoriumsentscheidung

Beschreibung

Die Raiffeisen-Stiftung unterstützt deutschlandweit Fachhochschulen und Universitäten bei der Integration genossenschaftlicher Kompetenz in Masterstudiengänge. Ziel ist es, Module oder Modulgruppen mit genossenschaftlichem Schwerpunkt nachhaltig in bestehende Curricula einzubinden und damit eine praxisnahe Ausbildung im Genossenschaftswesen zu stärken. Gefördert werden alle Studiengänge, die eine Ergänzung um genossenschaftliche Lehrinhalte anstreben und so den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und genossenschaftlicher Praxis intensivieren. Anträge können formlos jederzeit in deutscher Sprache schriftlich oder elektronisch eingereicht werden, wobei die Antragstellung über die jeweiligen Fakultäts- oder Hochschulleitungen erfolgt. Die Antragseinreichung umfasst u. a. eine Beschreibung des Vorhabens mit Nachweis des Bezuges zu den Sustainable Development Goals, einen Gesamtmodulplan, den Studienverlaufsplan sowie ein Akkreditierungskonzept. Ergänzt wird das Antragsportfolio durch einen Finanzplan, eine Darstellung des Mehrwerts für das Genossenschaftswesen und die geplanten Kommunikationsmaßnahmen.

Die Entscheidung über die Bewilligung beruht auf formeller Vollständigkeit, Relevanz im Hinblick auf den Stiftungszweck und der Expertise externer Gutachter:innen mit genossenschaftsspezifischer Lehrerfahrung. Eine Empfehlung des Vorstands wird abschließend durch das Kuratorium bestätigt. Durch diese strukturierte Begutachtung erhalten Antragstellende die Möglichkeit, einen substanziellen Beitrag zur Weiterentwicklung genossenschaftlicher Ausbildungsstrukturen zu leisten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann in Teilförderung mit weiteren Geldgeber:innen kombiniert werden. Hochschulen gewinnen damit nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch eine Plattform zur Vernetzung mit dem genossenschaftlichen Netzwerk und zur Stärkung des ländlichen Raums sowie des gesamten Genossenschaftswesens.

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