Zuschuss

Gewährung von spezieller Hauskrankenpflege für Kinder und Jugendliche

Förderung mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche in Tirol, um einen längeren Aufenthalt in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2011
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol

Förderziel

Das Ziel dieser Förderung ist es, pflege- und betreuungsbedürftigen Kindern möglichst lange einen Aufenthalt in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen und die Betroffenen in dieser Situation finanziell zu unterstützen. Die notwendigen Leistungen werden von Anbietern mobiler Pflege- und Betreuungsdienste erbracht, wobei die Kosten – abzüglich eines Selbstbehalts – vom Land Tirol getragen werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Medizinische Hauskrankenpflege
  • Spezielle Hauskrankenpflege für Kinder und Jugendliche
  • Organisations- und Beratungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder nach den Bestimmungen des Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetzes gleichgestellt
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Bezug eines Pflegegeldes nach dem Bundespflegegeldgesetz der Stufen 1–7 oder Antrag auf Pflegegeld
  • Arztbrief mit festgestelltem Betreuungs- oder Pflegebedarf und Zustimmung des Anbieters mobiler Pflege- und Betreuungsleistungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vor- und Zuname
  2. Versicherungsnummer
  3. Geburtsdatum
  4. Wohnadresse inkl. PLZ und Bezirk
  5. Staatsangehörigkeit
  6. Familienstand/Lebensumstände
  7. Pflegegeldstufe
  8. Arztbrief (bei fehlendem Pflegegeld)
  9. Einkommensnachweis
  10. Nachweis der Lebensunterhalts- und Wohnkosten sowie verpflichtender Unterhaltsleistungen

Beschreibung

Diese Förderinitiative unterstützt mobile Pflege- und Betreuungsleistungen für pflege- und betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche im Bundesland Tirol. Sie richtet sich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die Pflegegeld beziehen oder beantragt haben (Stufen 1–7) bzw. einen ärztlichen Nachweis über den Betreuungs- oder Pflegebedarf vorlegen können. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und stellt sicher, dass die notwendigen Leistungen durch Anbieter:innen mobiler Pflege- und Betreuungsdienste erbracht werden. Nach Abzug eines Selbstbehalts übernimmt das Land Tirol die verbleibenden Kosten, um einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen und die finanzielle Belastung der Familien zu mindern.

Gefördert werden medizinische Hauskrankenpflege, spezielle Hauskrankenpflege für Kinder und Jugendliche sowie Organisations- und Beratungsleistungen. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung nach dem Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden und ist unbegrenzt gültig (Beginn: 01.01.2011). Für die Einreichung sind unter anderem folgende Unterlagen nötig: Vor- und Zuname, Versicherungsnummer, Geburtsdatum, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Wohnadresse mit Postleitzahl und Bezirk, Angaben zur Familien- und Einkommenssituation, Pflegegeldstufe sowie ein Arztbrief bei fehlender Pflegegeldbewilligung. Mit dieser transparenten und dauerhaft verfügbaren Förderung wird die Pflegequalität gestärkt und familienorientierte Versorgung in der heimischen Umgebung gefördert.

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