Gründungsbeihilfe
Existenzsicherung während der ersten zwei Monate nach Beginn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Rahmen des Unternehmensgründungsprogramms des AMS in Österreich. Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Existenzsicherung während den ersten zwei Monaten nach Beginn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, da zu Beginn der Unternehmenstätigkeit in der Regel nicht ausreichend Markteinnahmen für eine nachhaltige Selbstständigkeit gegeben sind.
Förderfähige Ausgaben
- Lebensunterhalt
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Am Beginn der Vorbereitungsphase arbeitslos
- Konkrete Geschäftsidee für eine Unternehmensgründung
- Berufliche Qualifikation zur Gründung eines Unternehmens
Beschreibung
Die Gründungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice (AMS) in Österreich unterstützt arbeitslose Existenzgründer:innen in der kritischen Startphase ihrer selbstständigen Tätigkeit. Als Zuschuss konzipiert, sichert sie den Lebensunterhalt für die ersten zwei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht (GSVG bzw. BSVG) ab. Da zu Beginn der Unternehmensgründung meist noch keine ausreichenden Markteinnahmen erzielt werden, ermöglicht diese Förderung eine stabile Basis für die Markteinführung und die Realisierung der Geschäftsidee. Die Beantragung ist laufend möglich, wodurch Gründer:innen flexibel den optimalen Zeitpunkt für den Förderstart wählen können. Förderberechtigt sind Personen, die am Beginn der Vorbereitungsphase arbeitslos gemeldet sind, eine konkrete Geschäftsidee vorweisen und über die notwendige berufliche Qualifikation verfügen. Die Projektdauer beträgt exakt zwei Monate, in denen ausschließlich Ausgaben für den Lebensunterhalt gefördert werden.
Die Gründungsbeihilfe ist Teil des umfassenderen Unternehmensgründungsprogramms des AMS, das neben der Existenzsicherung auch Beratungs- und Qualifizierungsleistungen anbietet. Teilnehmer:innen profitieren von individueller Begleitung in der Klärungs- und Vorbereitungsphase sowie von der Möglichkeit, notwendige Ausbildungen zu absolvieren. Ziel der Förderung ist die nachhaltige Etablierung junger Unternehmen und die Senkung der Arbeitslosigkeit durch eine erhöhte Erwerbsbeteiligung. Dank bundeseinheitlicher Vergabekriterien ermöglicht die Förderung deutschlandweit – genauer: österreichweit – allen qualifizierten Gründungsinteressierten einen unbürokratischen Zugang zu finanzieller Absicherung. Anträge können jederzeit online oder in einer AMS-Geschäftsstelle gestellt werden, wodurch eine rasche und unkomplizierte Abwicklung gewährleistet ist.
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