Gründungsberatung für den Zeitraum 1.1.2026 – 31.12.2026
Förderung externer Beratungskosten zur Unternehmensgründung in Oberösterreich für KMU und Gründer:innen. Anträge im Zeitraum 01.01.2026–31.12.2026 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung externer Beratungskosten zur Unternehmensgründung (z. B. rechtliche, betriebswirtschaftliche und persönlichkeitsbezogene Fragestellungen) für kleine und mittlere Unternehmen in Oberösterreich.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungskosten (rechtliche, betriebswirtschaftliche und persönlichkeitsbezogene Beratung)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich
- Nachweislicher Beratungsbedarf im Zusammenhang mit Unternehmensgründung
Beschreibung
Die Gründungsberatung für den Zeitraum 1.1.2026–31.12.2026 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie angehende Gründer:innen in Oberösterreich bei der professionellen Vorbereitung ihrer Existenzgründung. Gefördert werden externe Beratungskosten in den Bereichen rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen sowie persönlichkeitsbezogene Begleitung. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich oder deren Aufnahme im Förderzeitraum sowie der nachweisliche Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung. Die Beratung kann unmittelbar nach Projektstart ab dem 1. Jänner 2026 beginnen und ist für eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten angelegt.
Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (De-minimis-Beihilfe) für externe Beratungskosten. KMU, die alle Fördervoraussetzungen erfüllen, können im Förderzeitraum Anträge einreichen. Förderfähig sind Aufwendungen für fachkundige Expert:innen, die Gründer:innen in rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und persönlichkeitsbezogenen Aspekten begleiten. Ziel ist es, die notwendige Fachkenntnis und Sicherheit für eine nachhaltige Unternehmensführung zu vermitteln. Antragsteller:innen werden angehalten, vor Einreichung alle erforderlichen Nachweise, insbesondere den Beratungsbedarf und die Handelskammer-Mitgliedschaft, zusammenzustellen. Die Einreichung ist zwischen dem 1. Jänner und 31. Dezember 2026 möglich. Die Landesregierung Oberösterreich fördert damit eine solide Basis für innovative Existenzgründungen und stärkt den Wirtschaftsstandort Oberösterreich langfristig.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.