Hamburger Partizipationsfonds
Stärkung von Beteiligungsrechten für Menschen mit Behinderungen in Hamburg durch finanzielle Förderung von Projekten und Organisationsaufbau. Anträge bis 20.05.2026 und 15.09.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Partizipationsfonds unterstützt Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände dabei, gleichberechtigt an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten teilzuhaben. Im Fokus steht die Selbstbefähigung (Empowerment), damit sie ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten können.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Honorare
- Aufwandsentschädigungen
- Sachkosten
- Verpflegung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Freizeitangebote ohne Empowerment-Bezug
- Kommerzielle Projekte
- Assistenz für Einzelpersonen außerhalb der Organisation
- Regelmäßige laufende Kosten ohne Projektbezug
- Baumaßnahmen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützig oder mildtätig anerkannt
- Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg
- Projekt darf noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über Online-Portal
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Empowerment der Teilnehmenden
- Repräsentation verschiedener Behinderungsformen
- Erstanträge werden priorisiert
Beschreibung
Der Hamburger Partizipationsfonds fördert gemeinnützige Organisationen in Hamburg, um die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu stärken. Im Zentrum steht das Empowerment: Ziel ist, Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen zu befähigen, eigenständig und selbstbestimmt an öffentlichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Gefördert werden Projekte, die den Auf- und Ausbau organisatorischer Strukturen unterstützen, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote ermöglichen sowie barrierefreie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit vorantreiben. Dabei sind Ausgaben für Personalkosten, Honorare, Sachkosten, Verpflegung, Mieten sowie Verwaltungsausgaben zu 100 % förderfähig. Pro Antrag können bis zu 6.000 € beantragt werden, in Ausnahmefällen bei umfangreichen Organisationsentwicklungs- und Digitalisierungsmaßnahmen bis zu 20.000 €.
Antragsberechtigt sind insbesondere Selbstvertretungs- und Angehörigenorganisationen sowie Initiativen von Menschen mit Behinderungen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg und mit Anerkennung als gemeinnützig oder mildtätig. Initiativen ohne eigene Rechtsform können gemeinsam mit einer anerkannten Organisation Anträge stellen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde und die Selbstbefähigung von Menschen mit Behinderungen im Zentrum steht. Erstanträge werden bevorzugt bearbeitet und eine ausgewogene Repräsentation verschiedener Behinderungsformen angestrebt. Die nächsten Fristen sind der 20. Mai 2026 und der 15. September 2026. Die Antragstellung erfolgt digital über das Online-Portal der BürgerStiftung Hamburg; einzureichen sind neben dem Online-Antrag eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit.
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