Hamburger Spielräume
Gemeinschaftsfonds zur Förderung außerschulischer Projekte für Kinder und Jugendliche in Hamburg mit drei Antragsrunden 2026. Anträge ab 03.02.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds "Hamburger Spielräume" fördert Projekte, die Kindern und Jugendlichen in Hamburg Räume für Spiel, Begegnung und gemeinsame Erlebnisse eröffnen. Besonders benachteiligte junge Menschen sollen positive Impulse, Teilhabe und Selbstwirksamkeit erfahren.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
- Fahrtkosten
- Verpflegung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Angebote im schulischen Kontext
- Schulische Ganztags- und Kita-Angebote
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Hamburg
- Gemeinnützigkeit oder bürgerschaftliches Engagement
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Mittelnachweis
- Freistellungsbescheid
Bewertungskriterien
- Partizipative pädagogische Ansätze
- Fokus auf benachteiligte Kinder und Jugendliche
- Förderhöhe im Verhältnis zum Gesamtprojekt
Beschreibung
Der Gemeinschaftsfonds „Hamburger Spielräume“ unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Hamburg dabei, außerschulische Projekte für Kinder und Jugendliche zu realisieren. Gefördert werden Angebote, die jungen Menschen – insbesondere aus benachteiligten Quartieren – Räume zum Spielen, zur Begegnung und zum gemeinsamen Erleben eröffnen. Ziel ist es, Teilhabe, Selbstwirksamkeit und positive Impulse in einer Zeit zu stärken, in der psychische Belastungen, soziale Unsicherheiten und finanzielle Herausforderungen die Lebensgestaltung junger Menschen erschweren. Mit Mitteln von bis zu 3.500 € pro Projekt ermöglicht der Fonds Freizeitaktivitäten, Ausflüge, Kreativ- und Naturerlebnisse sowie kleine Reisen mit Übernachtungen, die offen und partizipativ gestaltet werden. Pädagogische Konzepte mit demokratischen Beteiligungsformen und ein klarer Fokus auf benachteiligte Teilnehmende erhöhen die Erfolgschancen bei der Antragsbewertung.
In drei Antragsrunden 2026 können Förderanträge ab dem 03. Februar, 16. Juni und 29. September gestellt werden – jeweils für Projektzeiträume zwischen 24. Februar und 31. Dezember. Antragsberechtigt sind Vereine und Träger der außerschulischen Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, Stadtteilkulturzentren sowie Umweltbildungsorganisationen mit Sitz in Hamburg und gemeinnützigem Status. Förderfähig sind Honorarkosten, Personalkosten, Sach- und Fahrtkosten sowie Verpflegung; Projekte im schulischen Kontext sind ausgeschlossen. Ein Online-Antragsformular, Freistellungsbescheid und Mittelnachweis zählen zu den notwendigen Unterlagen. Die Auswahl erfolgt innerhalb von 15 Werktagen anhand partizipativer Ansätze, Verhältnis von Förderhöhe zu Projektumfang sowie dem konkreten Beitrag zur Teilhabe junger Menschen. Mit diesem niedrigschwelligen Verfahren werden bereits seit 2020 bedarfsorientiert Projekte realisiert und rund 920 Vorhaben mit über 2 Mio. € gefördert.
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