Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen
Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen bei der praxisbezogenen Unterstützung des Ehrenamts im Bereich Asyl und Integration durch Förderung hauptamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Anträge sind jeweils bis zum 15. November des Vorjahres zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die hauptamtlichen Integrationslotsen sollen das im Bereich Asyl und Integration tätige Ehrenamt auf kommunaler Ebene praxisbezogen unterstützen. Ziel ist die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit, eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure, Fortbildung der Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helferinnen und Helfer.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Personalausgaben
- Sachausgaben
- Aufwendungen für Supervisionen
- Organisation und Durchführung aufgabenmäßiger Veranstaltungen
- Beschaffung von Schulungsheften im Rahmen der Mieterqualifikation
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigene Erfahrungen im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Praktische Erfahrungen in der Freiwilligenkoordination
- Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit Migrationsgeschichte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsvordrucke der Regierung von Mittelfranken
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert Kommunen bei der praxisnahen Unterstützung des Ehrenamts im Bereich Asyl und Integration durch die Einrichtung von hauptamtlichen Integrationslots:innen. Ziel dieser Maßnahme ist es, verlässliche Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu schaffen, regionale Akteur:innen stärker zu vernetzen sowie Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche zu etablieren. Gleichzeitig soll die Gewinnung und effiziente Vermittlung weiterer Helfer:innen verbessert werden. Gefördert werden Projektstellen über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten mit einer Förderquote von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und einer maximalen Fördersumme von jährlich 130 000 €. Der Eigenanteil der Kommune beziehungsweise Dritter muss mindestens 10 % der Gesamtkosten betragen.
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern, die hauptamtliche Integrationslots:innen einsetzen. Diese sollen über Erfahrungen in ehrenamtlicher Tätigkeit, Freiwilligenkoordination und Betreuung von Menschen mit Migrationsgeschichte verfügen. Zuwendungsfähige Kosten umfassen projektbezogene Personal- und Sachausgaben, Supervisionen, veranstaltungsbezogene Organisation, Schulungsunterlagen zur Mieterqualifikation sowie Fahrtkosten der Ehrenamtlichen. Der Antrag ist grundsätzlich bis zum 15. November des Vorjahres bei der Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet 15) einzureichen. Erforderlich sind der Antragsvordruck, ein Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie ein Verwendungsnachweis. Die Bewilligung erfolgt digital durch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Zielsetzung und Formalia ergeben sich aus der aktuell gültigen Beratungs- und Integrationsrichtlinie.
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