Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2024)
Förderprogramm für Arbeitgeber in Hessen: finanzielle Prämien für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Form von Praktika, Probebeschäftigungen, Ausbildungs- und Einstellungsprämien. Laufzeit bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Hessen bei der Schaffung und Stabilisierung sozialversicherungspflichtiger Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen durch finanzielle Anreize (Prämien).
Förderfähige Ausgaben
- Prämien für Praktika
- Prämien für Probebeschäftigung
- Ausbildungsprämien
- Einstellungsprämien
- Ausgleichs- und Übergangsprämien für WfbM
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das zu fördernde Beschäftigungsverhältnis muss in Hessen sein
- Mindestens 15 Stunden pro Woche
- Tarifliches oder ortsübliches Arbeitsentgelt
- Antragstellung vor Beschäftigungsbeginn (Ausnahme: bis zu 6 Monate nach Beschäftigungsbeginn)
- Zielgruppe: schwerbehinderte Menschen (z. B. GdB ≥ 50, junge Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf, WfbM-Übergänger)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Prämienantrag auf Praktika
- Prämienantrag auf Probebeschäftigung
- Antrag auf Ausbildungsprämie
- Antrag auf Einstellungsprämie
- Antrag auf Prämie für Inklusionsvereinbarung
- Antrag auf Ausgleichs- und Übergangsprämie WfbM
Beschreibung
Das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS 2024) richtet sich an Arbeitgeber:innen in Hessen und fördert die Schaffung sowie Stabilisierung von sozialversicherungspflichtigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen durch attraktive finanzielle Anreize. Es ermöglicht Prämien für freiwillige Praktika, Probebeschäftigungen, betriebliche Ausbildungsplätze, dauerhafte Einstellungen und Inklusionsvereinbarungen. Darüber hinaus werden Ausgleichs- und Übergangsprämien für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) gewährt, die den erfolgreichen Wechsel ihrer Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026 und ergänzt die gesetzlichen Leistungen zur beruflichen Integration zielgerichtet.
Gefördert werden ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse in Hessen mit mindestens 15 Wochenarbeitsstunden und tariflichem oder ortsüblichem Entgelt. Die Prämien betragen unter anderem 1 000 € für Praktika (bei mehr als acht Wochen 1 500 €), 1 000 € je Monat Probebeschäftigung, bis zu 14 000 € für Ausbildungen und bis zu 9 000 € für Einstellungen. Zusatzprämien von bis zu 4 000 € honorieren besonders benachteiligte Zielgruppen, Inklusionsvereinbarungen werden mit 2 000 € prämiert, und WfbM erhalten bis zu 15 000 € Ausgleichs- und Übergangsprämie. Anträge sind vor Beschäftigungsbeginn – in Ausnahmefällen innerhalb von sechs Monaten danach – beim Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbands Hessen einzureichen. Die notwendigen Antragsformulare stehen in unterschiedlichen Versionen für Praktika, Probebeschäftigung, Ausbildung, Einstellung, Inklusionsvereinbarung sowie Ausgleichs- und Übergangsprämie bereit.
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