Zuschuss

Hilfen zur Erziehung für Menschen mit Behinderungen

Unterstützung der erzieherischen Mehrkosten für Menschen mit Behinderungen in der Steiermark. Anträge sind ab dem 01.01.2026 unbefristet möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark
Förderquote: 100%

Förderziel

Hilfe zur Erziehung ist für alle durch die Behinderung bedingten Mehrkosten zu gewähren, die notwendig sind, um Menschen mit Behinderung eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung zu ermöglichen. Dazu zählen Kosten für Frühförderung, behinderungsbedingten Mehraufwand für Betreuung und Pflege in Kinderkrippen, (heilpädagogischen) Kindergärten und Horten sowie notwendige Fahrtkosten zur Inanspruchnahme dieser Leistungen und zur Schulassistenz.

Förderfähige Ausgaben

  • Frühförderung
  • Mehraufwand für Betreuung und Pflege in Kinderkrippen und (heilpädagogischen) Kindergärten
  • Mehraufwand für Betreuung und Pflege in (heilpädagogischen) Horten
  • Fahrtkosten zur Inanspruchnahme der Hilfeleistungen und Schulassistenz

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates, der Schweiz oder entsprechender Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1–8 und 13 NAG
  • Aufenthaltsberechtigung von mehr als drei Monaten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

Beschreibung

Hilfen zur Erziehung für Menschen mit Behinderungen in der Steiermark bieten eine unbefristete Fördermöglichkeit zur Abdeckung behinderungsbedingter Mehrkosten im erzieherischen Bereich. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark und einer Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Behindertengesetzes können ab 01.01.2026 Anträge stellen. Das Programm verfolgt das Ziel, Menschen mit körperlichen, intellektuellen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigungen eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung zu ermöglichen. Die Förderung distribuierender Zuschüsse trägt dabei dazu bei, eine chancengerechte Entwicklung sowie soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Gefördert werden 100 % der notwendigen Ausgaben für Frühförderung, Betreuung und Pflege in Kinderkrippen, (heilpädagogischen) Kindergärten und Horten sowie die anfallenden Fahrtkosten zur Inanspruchnahme dieser Leistungen und zur Schulassistenz. Voraussetzung ist der ununterbrochene Aufenthalt von mehr als drei Monaten in der Steiermark. Ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen. Die Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung gewährleistet die Bearbeitung der Fördergesuche und begleitet den Verwendungsnachweis. Durch diese Maßnahme erhalten Erziehungsberechtigte und unterstützende Institutionen eine verlässliche Finanzierung, um individuell angepasste Förderangebote für Menschen mit Behinderungen zu realisieren und nachhaltig zu sichern.

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