Hilfsfonds der Deutschen Kinderkrebsnachsorge – Stiftung für das chronisch kranke Kind
Finanzielle Unterstützung für Familien mit krebs-, herz- und mukoviszidosekranken Kindern sowie verwaiste Familien, wenn keine Kostenzusage vorliegt oder eine unverschuldete Notlage entstanden ist. Ermöglichung notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der familienorientierten Nachsorge.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Hilfsfonds unterstützt chronisch kranke Kinder und deren Familien finanziell, wenn trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten keine oder keine vollständige Kostenübernahme durch den Kostenträger erfolgt. Ziel ist die Ermöglichung dringend notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der familienorientierten Nachsorge sowie die Überbrückung unverschuldeter Notlagen.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen
- Überbrückung unverschuldeter Notlagen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kind mit einer Krebserkrankung, Herzkrankheit oder Mukoviszidose
- Verwaiste Familien ohne vollständige Kostenzusage durch den Kostenträger oder in unverschuldeter Notlage
Beschreibung
Der Hilfsfonds der Deutschen Kinderkrebsnachsorge – Stiftung für das chronisch kranke Kind richtet sich an Familien mit Kindern, die an Krebs, Herzkrankheiten oder Mukoviszidose leiden, ebenso wie an verwaiste Familien, die durch Krankheit oder Tod eines Kindes in eine unverschuldete Notlage geraten sind. Bundesweit können Privatpersonen jederzeit Zuschussanträge stellen, sofern trotz Ausschöpfung aller finanziellen Möglichkeiten keine oder keine vollständige Kostenzusage durch den Kostenträger vorliegt. Die Stiftung übernimmt in diesen Fällen die Finanzierung dringend notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen sowie die kurzfristige Überbrückung existenzieller Engpässe im Rahmen der familienorientierten Nachsorge.
Ziel des Programms ist es, medizinisch-therapeutische Maßnahmen zu ermöglichen und Familien in akuten Krisensituationen unbürokratisch zu entlasten. Gefördert werden insbesondere Kosten für stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen sowie unverschuldete Notlagen, die ohne fremde Hilfe nicht bewältigt werden können. Mit über 2,6 Millionen Euro aus dem Hilfsfonds konnten bereits mehr als 1.730 Familien unterstützt werden. Interessierte müssen den Nachweis einer der genannten Diagnosen oder den Status verwaister Angehöriger erbringen und darlegen, dass keine Kostenzusage existiert. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit erhalten Betroffene zeitnahe Hilfe, um die Gesundheit der Kinder nachhaltig zu stabilisieren und Familien wieder Perspektiven zu eröffnen.
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