Zuschuss

Hilfsmittelpool für Schüler:innen

Förderung der Anschaffung von Hilfsmitteln für schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Kärnten gemäß § 15 Abs. 1 lit. g K-ChG. Bedarfsgerechte Zuweisung aus einem zentralen Pool, Eigentum verbleibt beim Land Kärnten. Anträge können laufend gestellt werden.

Kinder und Jugendliche Bildung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung der Anschaffung von Hilfsmitteln für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, um deren Unterrichtsteilnahme zu unterstützen und Chancengleichheit zu gewährleisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Hilfsmitteln
  • Personalkosten für Abwicklung durch den Träger

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erbringung von Sachleistungen als Träger
  • Anschaffung der Hilfsmittel gemäß § 15 Abs. 1 lit. g Kärntner Chancengleichheitsgesetz (K-ChG)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular GS-L73

Beschreibung

Der Hilfsmittelpool für Schüler:innen in Kärnten unterstützt gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der bedarfsgerechten Beschaffung von speziellen Unterrichtshilfen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Gemäß § 15 Abs. 1 lit. g des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes (K-ChG) verbleiben die Mittel im Eigentum des Landes Kärnten und werden zentral verwaltet. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für die Anschaffung der Hilfsmittel sowie für die Personalkosten der Abwicklung durch die Träger. Anträge können fortlaufend gestellt werden und fördern die chancengerechte Teilhabe am Unterricht, indem sie individuelle Lernbedürfnisse gezielt adressieren.

Das Programm zielt darauf ab, Bildungsgerechtigkeit zu stärken und den aktiven Lernerfolg aller Schüler:innen unabhängig von finanziellen Möglichkeiten zu sichern. Teilnehmende Einrichtungen reichen das ausgefüllte Antragsformular GS-L73 ein und weisen im Rahmen ihrer Sachleistungspflicht nach, dass die Hilfsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die direkte Rechnungsbegleichung erfolgt durch das Land Kärnten an die Lieferfirma, während die Zuwendungsempfänger:innen für die Administration eine separate Förderung erhalten. Diese unkomplizierte und kontinuierlich verfügbare Förderung schafft gleichberechtigte Voraussetzungen für den Schulalltag und fördert die nachhaltige Entwicklung junger Menschen in der Region Kärnten.

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