Hochwasserschutz
Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen an österreichischen Gewässern (außer Donau, March und Thaya) zum Schutz von Siedlungs- und Wirtschaftsgebieten bei gleichzeitigem Erhalt und der Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands.
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Förderkriterien
Förderziel
Es werden Hochwasserschutzmaßnahmen an allen Gewässern außer Donau, March und Thaya gefördert, um bestehende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wirksam vor Hochwasser zu schützen. Vorrangig gefördert werden Gebiete mit hohem Schadenspotenzial (z. B. Siedlungszentren, bedeutende Infrastruktur oder Kulturgüter). Eingriffe in das Gewässer und Gewässerumland sind zu minimieren und der ökologische Zustand zu erhalten bzw. zu verbessern.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Österreich
- Maßnahme an Gewässern außer Donau, March und Thaya
Beschreibung
Das Hochwasserschutzprogramm des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sowie Regionen und Wasserwirtschaft unterstützt öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine bei der Realisierung von Schutzmaßnahmen an österreichischen Gewässern (ausgenommen Donau, March und Thaya). Mit einem Jahresbudget von rund 115 Mio. Euro fördert es kontinuierlich Vorhaben zum Schutz von Siedlungs- und Wirtschaftsgebieten vor Überflutungen. Vorrangig berücksichtigt werden Projekte in risikoreichen Bereichen wie historischen Ortskernen, bedeutenden Verkehrs- und Infrastrukturanlagen oder besonders wertvollen Kulturgütern. Die Förderung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen, wobei die Auszahlung der Mittel über die jeweiligen Landesregierungen erfolgt.
Im Zentrum steht die Minimierung von Eingriffen in Gewässer und Gewässerumland bei gleichzeitiger Bewahrung beziehungsweise Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands. So sollen nachhaltige Konzepte umgesetzt werden, die neben baulichen Schutzwerken auch Renaturierungsmaßnahmen umfassen und auf ein gutes ökologisches Potenzial abzielen. Antragsberechtigt sind hauptsächlich Gemeinden und kommunale Verbände mit Sitz in Österreich, die sich für ein verbessertes Hochwasserrisikomanagement engagieren. Ziel ist es, Bevölkerung, Infrastruktur und sensible Lebensräume langfristig vor den Folgen extremer Hochwasserereignisse zu schützen und gleichzeitig den natürlichen Charakter der Gewässer zu erhalten.
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