Hochwasserschutz
Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Wien an allen Gewässern außer Donau, March und Thaya zum Schutz von Siedlungs- und Wirtschaftsräumen. Anträge jederzeit möglich bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Es werden Hochwasserschutzmaßnahmen an allen Gewässern außer Donau, March und Thaya gefördert, um bestehende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wirksam vor Hochwasser zu schützen. Vorrangig sollen die Eingriffe in das Gewässerumland minimiert und der aktuelle ökologische Zustand erhalten bzw. verbessert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Herstellungsmaßnahmen
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Betriebsmaßnahmen
- Planungs- und Projektierungsunterlagen
- Grunderwerb und Entschädigungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bewirtungskosten
- Akzeptanzzuschläge über Verkehrswert
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anträge nur über die Wasserbauabteilung des Landes im Namen der Begünstigten einzureichen
- Projekte müssen den Richtlinien (RIWA-T, DFB 2020) entsprechen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt „Finanzierungsansuchen“ inkl. Verortung und Controllingdaten
- Formblatt „Finanzierungsansuchen“ inkl. Verortung für Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen
- Formblatt „Prüfliste Projektgenehmigung“
- Formblatt „Finanzierungsermittlung“ einschließlich Dokumentation
- Ergebnis der Mitwirkung des BML gemäß Kap. 3 DFB 2020
- Vollständiges Projekt gemäß TRL-WB 2023 (PDF)
- Bewilligungsbescheide (Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.)
- Schätzgutachten über die Grundbeschaffung
- Formblatt „Presseinformation“
- Charakteristische Fotos und Formblatt „Bildrechte“
Bewertungskriterien
- Priorität nach Schadenspotenzial
- Einhaltung der technischen und ökologischen Richtlinien
- Vollständigkeit der Antragsunterlagen
- ökologischer Zustand der Gewässer
Beschreibung
Hochwasserschutz in Wien fördert wirkungsvolle Maßnahmen an allen Gewässern – mit Ausnahme von Donau, March und Thaya – zum Schutz von Siedlungs- und Wirtschaftsräumen. Öffentliche Einrichtungen sowie Genossenschaften können Zuschüsse für Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen, Planungs- und Projektierungsunterlagen, Grunderwerb, Ersatz- und Sofortmaßnahmen erhalten. Auch Forschungsvorhaben sowie Planung und Bauaufsicht gehören zu den förderfähigen Ausgaben. Vorrangiges Ziel ist, Eingriffe in das Gewässerumland zu minimieren und den ökologischen Zustand zu erhalten oder zu verbessern. Prioritär werden besonders gefährdete Bereiche mit hohem Schadenspotenzial gefördert, beispielsweise Siedlungszentren, wesentliche Infrastrukturanlagen und hochwertige Kulturgüter. Die Budgetmittel in Höhe von rund 115 Mio. Euro stehen fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Volumens zur Verfügung.
Die Anträge werden ausschließlich über die Wasserbauabteilung des Landes im Namen der Begünstigten eingebracht und müssen den Technischen Richtlinien für den Wasserbau (TRL-WB). sowie den Durchführungsbestimmungen (DFB 2020) entsprechen. Beurteilungskriterien sind Schadenspotenzial, Vollständigkeit der Unterlagen, ökologische Richtlinien und Gewässerzustand. Folgende Dokumente sind beizulegen: Formblatt „Finanzierungsansuchen“ (inkl. Verortung und Controllingdaten), „Prüfliste Projektgenehmigung“, „Finanzierungsermittlung“ mit Dokumentation, Mitwirkungsnachweis BMLRT, vollständiges Projekt (TRL-WB 2023) in PDF, Bewilligungsbescheide, Schätzgutachten, Presseinformation, Fotos mit Bildrechteformular. Anträge können jederzeit bis zur Ausschöpfung eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt über das Land, die Kollaudierung und Abrechnung innerhalb definierter Fristen. Förderinteressierte Gebietskörperschaften und Wasserverbände finden alle Formulare und weiterführende Informationen im Transparenzportal des Bundesministeriums unter der Referenznummer 1025584.
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