IBB Förderergänzungsdarlehen
Das IBB Förderergänzungsdarlehen bietet Vermieter:innen, Investor:innen und selbstnutzenden Eigentümer:innen in Berlin zinsgünstige Darlehen zur Schließung von Finanzierungslücken bei aktuellen Immobilien-Förderprodukten. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte (z. B. anteilige Kaufpreisfinanzierung), Neustrukturierung bestehender Förderungen (z. B. Erbschafts- oder Scheidungsfälle), Umschuldungen und Anschlussfinanzierungen bei von der IBB geförderten Objekten.
Förderfähige Ausgaben
- Schließung von Finanzierungslücken
- Neustrukturierung bestehender Förderungen
- Umschuldungen bei vorrangig abgesicherten Darlehen
- Anschlussfinanzierungen für geförderte Objekte
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Neukund:innen oder Bestandskund:innen der IBB mit bestehender Immobilienförderung
- Ergänzender Finanzierungsbedarf zur Schließung von Finanzierungslücken oder Umstrukturierung
- Eigenkapitaleinsatz von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. Herstellungs- und Anschaffungskosten bei selbstnutzenden Eigentümer:innen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Selbstauskunft
- Ergänzende Unterlagen gemäß Checkliste
Bewertungskriterien
- Objektprüfung
- Bonitätsprüfung
Beschreibung
Das IBB Förderergänzungsdarlehen in Berlin richtet sich an Vermieter:innen, Investor:innen sowie selbstnutzende Eigentümer:innen, die bestehende Immobilienförderungen der Investitionsbank Berlin (IBB) ergänzen oder neu strukturieren möchten. Mit einer Förderquote von bis zu 100 % können Finanzierungslücken bei aktuellen Förderprodukten, Umschuldungen vorrangig abgesicherter Darlehen und Anschlussfinanzierungen für bereits geförderte Objekte geschlossen werden. Ein Eigenkapitaleinsatz von mindestens 7,5 % der Kaufpreis- oder Herstellungskosten ist erforderlich. Anträge werden fortlaufend entgegengenommen und ermöglichen eine flexible Kreditgestaltung an die individuellen Projektbedarfe.
Die Fördervergabe erfolgt nach gründlicher Objekt- und Bonitätsprüfung. Voraussetzung für eine Bewilligung ist neben dem ergänzenden Finanzierungsbedarf auch die IBB-Kundenbeziehung als Neu- oder Bestandskund:in mit bestehender Immobilienförderung. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Neustrukturierung bei Erbschafts- oder Scheidungsfällen, anteilige Kaufpreisfinanzierungen und Modernisierungsvorhaben im sozialen Wohnungsbau oder bei privaten Bauträger:innen. Zur Antragstellung sind ein ausgefülltes Formular, eine Selbstauskunft sowie ergänzende Unterlagen gemäß Checkliste einzureichen. Die Entscheidung über Darlehenshöhe und Zinssatz erfolgt individuell und transparent, wobei vorzeitige Rückzahlungen möglich sind. Dieses Programm bietet eine passgenaue Lösung, um Projekte termingerecht und wirtschaftlich zu realisieren.
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