Zuschuss

Ihr Weg zur Förderung

Informationsseite der Klaus Tschira Stiftung für Antragstellende mit Hinweisen zu Förderkriterien, Antragsprozess und Bewilligung für Projekte in Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit), Österreich (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Projekten in den Bereichen Forschung, Bildung und Wissenschaftskommunikation in Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik durch unbürokratische finanzielle Mittel nach positiver Begutachtung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne der §§ 51–68 AO oder staatliche bzw. staatlich anerkannte Hochschulen/Universitäten/Forschungseinrichtungen
  • Ausschluss von Privatpersonen, Wettbewerbsbeiträgen und Abschlussarbeiten
  • Sitz der antragstellenden Hauptinstitution in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Einreichung von Forschungsanträgen in Englisch, Anträge für Bildung und Wissenschaftskommunikation in Deutsch
  • Ausschluss klinischer Studien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzantrag
  2. Inhalte und Dokumente gemäß Begutachtungsmatrix

Bewertungskriterien

  • Exzellenz der Projektidee und Antragstellenden
  • Breite Vernetzung im Projektumfeld
  • Langfristige Wirkung des Projekts
  • Realistische zeitliche und finanzielle Umsetzung
  • Klare und messbare Meilensteine
  • Plan zur Evaluation der Ergebnisse
  • Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit
  • Expertise und Vielfalt des Projektteams

Beschreibung

Die Klaus Tschira Stiftung gGmbH fördert bundesweit in Deutschland und Österreich gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Stiftungen, die Projekte in den Naturwissenschaften, der Mathematik und der Informatik realisieren. Das Förderangebot richtet sich an steuerbegünstigte Körperschaften, staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz im deutschsprachigen Raum, die in den Bereichen Forschung, Bildung und Wissenschaftskommunikation aktiv sind. Antragsberechtigt sind Institutionen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Gefördert wird ausschließlich in Form eines unbürokratischen Zuschusses, der nach positiver Begutachtung ausgezahlt wird. Die Mittel sind zweckgebunden und sollen eine nachhaltige Wirkung entfalten. Neben der fachlichen Exzellenz werden breite Vernetzung, realistische Zeit- und Finanzplanung sowie klare, messbare Meilensteine erwartet. Ein besonderer Wert wird auf die Evaluationsergebnisse, die Umweltverträglichkeit und die Vielfalt des Projektteams gelegt.

Das Verfahren ist fortlaufend geöffnet und erfolgt mehrstufig über ein zentrales Förderportal. Organisationen reichen zunächst einen kompakten Kurzantrag ein, der auf Basis einer transparenten Begutachtungsmatrix geprüft wird. Bei positiver Erstbewertung kann ein virtueller Pitch oder ein schriftlicher Vollantrag gefordert werden, in dem die ausführliche Projektbeschreibung vertieft wird. Anträge in den Förderbereichen Bildung und Wissenschaftskommunikation sind in deutscher Sprache einzureichen, Forschungsanträge in englischer Sprache. Ausschlüsse betreffen Privatpersonen, Wettbewerbsbeiträge, Abschlussarbeiten und klinische Studien. Nach Bewilligung erhalten Antragstellende einen schriftlichen Zuwendungsbescheid mit den Auftrags- und Bewilligungsbedingungen sowie Unterlagen für Mittelanforderung und Verwendungsnachweis. Öffentlichkeitsarbeit zu geförderten Projekten erfolgt abgestimmt mit dem Kommunikationsteam der Stiftung.

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