Infrastrukturförderung von Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf
Förderung von stationären und teilstationären Betreuungseinrichtungen in Burgenland zur Versorgung älterer, behinderter und demenzkranker Personen. Anträge von 01.01.2021 bis 31.12.2030 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Aufbau und Ausbau von Einrichtungen für stationäre und teilstationäre Versorgung älterer Menschen sowie Personen mit Betreuungs- und Pflegebedarf aufgrund von Behinderung oder Demenz. Schaffung von Kapazitäten für Kurzzeit-, Übergangs- und Entlastungsbetreuung zur Steigerung der Versorgungsqualität und -quantität.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nicht gewinnorientierte Vereine und nicht gewinnorientierte Unternehmen
- Gebietskörperschaften
- Körperschaften öffentlichen Rechts
- Arbeitsgemeinschaften von Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie nicht gewinnorientierten Vereinen und nicht gewinnorientierten Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen in den Bereichen Seniorenarbeit, Pflege- und Betreuungsleistung, Behindertenarbeit, Demenzbetreuung
Bewertungskriterien
- Erhöhung des Angebotes an Plätzen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf
- Erhöhung der Beschäftigungsquote
- Deutlicher Schritt in Richtung Arbeitsmarktintegration bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Beschreibung
Die Infrastrukturförderung im Burgenland unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie Unternehmen beim Aufbau und Ausbau stationärer und teilstationärer Betreuungseinrichtungen für ältere, behinderte und demenzkranke Personen. Ziel ist es, die Versorgungsqualität und -quantität durch Schaffung zusätzlicher Plätze für Kurzzeit-, Übergangs- und Entlastungsbetreuung nachhaltig zu steigern. Mit einer Gesamtförderung von 19,5 Mio. Euro leistet das Land Burgenland einen substanziellen Beitrag zur Deckung des steigenden Betreuungsbedarfes infolge demografischer Veränderungen und begünstigt gleichzeitig die Erhöhung der Beschäftigungsquote im Pflege- und Sozialbereich.
Antragsberechtigt sind non-profit Organisationen, Gebietskörperschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Arbeitsgemeinschaften dieser Trägergruppen, sofern sie in der Seniorenarbeit, Pflege- und Betreuungsleistung, Behindertenarbeit oder Demenzbetreuung tätig sind. Gefördert werden Projekte, die in klarem Maße zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze beitragen und einen deutlichen Schritt zur Arbeitsmarktintegration bzw. zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit darstellen. Förderanträge können in der Förderperiode von 01. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2030 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt als direkter Zuschuss auf Basis einer Einzelentscheidung des Landes Burgenland. Durch die gezielte Unterstützung wird nicht nur die regionale Betreuungslandschaft gestärkt, sondern auch ein nachhaltiger Impuls für lokale Arbeitsmärkte gesetzt.
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