Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung
Förderung von Projekten zur Wertevermittlung zur Integration zugewanderter Menschen in Bayern mit Fokus auf demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näherzubringen, das Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz zu stärken, interkulturelle Begegnungen zu fördern und Neuzugewanderten praktische Hilfen für gesellschaftliche Partizipation und Alltagsbewältigung bereitzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Ausgaben für Kinderbetreuung
- Gemeinkosten im Rahmen des Zuwendungszwecks
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähiger Träger
- Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projekts
- Bisherige Tätigkeit im Bereich Wertevermittlung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Projektkonzept
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Förderangebot des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unterstützt in Bayern ansässige rechtsfähige Träger wie gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände oder sonstige Vereine bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Wertevermittlung für zugewanderte Menschen. Ziel ist es, demokratische Grundwerte, Gleichberechtigung und Toleranz zu stärken sowie interkulturelle Begegnungen zu fördern, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu festigen. Dabei werden sowohl theoretische Kenntnisse über unsere Rechts- und Werteordnung als auch praktische Hilfen für Alltag und Partizipation vermittelt. Die Projekte richten sich an Zuwandernde, die auf ihrem Integrationsweg begleitet und mit kulturellem Hintergrundwissen sowie Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft vertraut gemacht werden sollen.
Gefördert wird als Zuschuss eine Anteilsfinanzierung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Eigenbeteiligung des Projektträgers von mindestens 10 %. Anrechenbar sind Personalausgaben, Sachausgaben, Ausgaben für Kinderbetreuung sowie Gemeinkosten im Rahmen des Förderzwecks. Voraussetzung für eine Bewilligung sind die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Antragstellenden sowie eine nachgewiesene bisherige Tätigkeit im Bereich Wertevermittlung. Einreichungen sind jederzeit möglich; benötigte Unterlagen umfassen den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, ein aussagekräftiges Projektkonzept und einen detaillierten Ausgaben- und Finanzierungsplan. Die Projektförderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch und trägt dazu bei, zugewanderten Menschen den Zugang zu demokratischer Teilhabe und gesellschaftlicher Vielfalt zu erleichtern.
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