Zuschuss

Intensivbegleitung

Intensivbegleitung für Menschen mit Behinderungen in Tirol mit höchstem Begleitbedarf – Anträge jederzeit möglich, Leistungen bis zu fünf Jahre gewährt.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Diese Leistung soll eine adäquate Begleitung von Menschen mit Behinderungen mit höchstem Begleitbedarf bei Inanspruchnahme insbesondere der Leistungen Tagesstruktur und/oder Wohnen exklusive Tagesstruktur sicherstellen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Aussicht auf Stärkung der Teilhabe
  • Mitwirkung bei Antragstellung und Verfahren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformulare auf Gewährung von Leistungen nach dem TTHG

Beschreibung

Die „Intensivbegleitung“ in Tirol richtet sich als Zuschuss an Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die Menschen mit Behinderungen mit höchstem Begleitbedarf in Tages- und/oder Wohnstrukturen fachlich begleiten. Ziel ist es, eine passgenaue, ressourcenorientierte Unterstützung zu gewährleisten, die Integration in Gruppensettings fördert und die Selbstbestimmung der betreuten Personen stärkt. Die Leistungen können fortlaufend beantragt werden und werden höchstens für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Die Begleitung umfasst ein individuelles Einzelsetting mit mindestens 10 und maximal 60 Stunden pro Woche, orientiert an den Schwerpunkten Tagesstruktur und Wohnen exklusive Tagesstruktur (§ 12 Abs. 2 lit. c TTHG). Konkret umfasst das Angebot Begleitung, Basisversorgung, Kompetenzentwicklung sowie Kommunikationsunterstützung in stationären oder ambulanten Settings.

Gefördert werden Personen mit Behinderungen gemäß § 3 lit. a TTHG, die österreichischer Staatsbürger:innen gleichgestellt sind und ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben. Voraussetzung ist, dass zwei oder mehr Kriterien wie selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten, massive Verhaltensauffälligkeiten oder Aggressionen vorliegen und durch einen Facharztbefund bestätigt werden. Ein weiterer Förderschwerpunkt liegt auf der Aussicht, die gesellschaftliche Teilhabe tatsächlich zu verbessern, sowie auf der aktiven Mitwirkung bei Antragstellung und Verfahren. Als Nachweis sind die Antragsformulare zur Gewährung von Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz einzureichen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich; der Leistungsbeginn kann frühestens mit dem Monat der Antragseinreichung starten. Diese Fördermöglichkeit unterstützt Anbieter:innen von Sachleistungen darin, ein Höchstmaß an individueller Unterstützung und Empowerment sicherzustellen.

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