Internationaler Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preis
Seit 2013 vergibt das Land Kärnten im Zwei-Jahres-Rhythmus den Internationalen Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preis für eine zeitgemäße Musiksprache. Öffentliche Ausschreibung, Bewerbungen unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Internationalen Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preis sollen Komponist:innen ermutigt werden, eine zeitgemäße Musiksprache umzusetzen und innovative Werke zu realisieren.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Öffentliche Ausschreibung
- Ausgefülltes und signiertes Online-Bewerbungsformular
- Curriculum Vitae
- Einreichung genau eines Werkes
- Keine Altersklausel
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und signiertes Online-Bewerbungsformular
- Curriculum Vitae
- Partitur/Werk (anonym)
Beschreibung
Seit 2013 würdigt das Land Kärnten alle zwei Jahre herausragende Kompositionsleistungen mit dem Internationalen Nikolaus Fheodoroff Kompositions-Preis. Gestiftet in Gedenken an Prof. Dr. Nikolaus Fheodoroff fördert die Auszeichnung eine zeitgemäße Musiksprache und setzt bewusst auf anonym eingereichte Beiträge. Privatpersonen aus aller Welt sind eingeladen, ein einzelnes Werk in der ausgeschriebenen Kategorie einzureichen. Die Vergabe erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, die innovative Klangkonzepte und handwerkliche Präzision gleichermaßen honoriert. Ein einstimmiger Jury-Beschluss kann eine Preisvergabe aussetzen oder die Dotierung anteilig an mehrere Preisträger:innen verteilen.
Teilnahmeberechtigt sind Komponist:innen ohne Alters- oder Nationalitätsbeschränkung. Voraussetzung für die Bewerbung ist eine öffentliche Ausschreibung, ein ausgefülltes und signiertes Online-Formular sowie ein Curriculum Vitae. Ein Werk (Partitur und begleitender Kommentar) muss anonymisiert eingereicht werden, um eine unvoreingenommene Bewertung zu gewährleisten. Die Einreichung ist fortlaufend möglich, da der Preis im Zwei-Jahres-Rhythmus ohne feste Frist ausgelobt wird. Mit diesem Verfahren zielt die Förderung darauf ab, kreative Freiräume zu eröffnen und neue Impulse in der Musikschöpfung zu setzen. Die organisatorische Betreuung obliegt der Abteilung 14 – Kunst und Kultur im Amt der Kärntner Landesregierung.
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