Zuschuss

Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)

Förderprogramm für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zur Unterstützung des Neu-, Um- und Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur – mit Zuschüssen von bis zu 75 % (bei finanzschwachen Gemeinden bis 90 %).

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Förderquote: 75% - 90%

Förderziel

Ziel des Programms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems sowie die Modernisierung und Optimierung der Radinfrastruktur. Dabei werden Investitionen in die Errichtung neuer Radwege, deren Sanierung und den Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten für den Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen
  • Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen
  • Baukosten für Radwegebrücken oder -unterführungen
  • Kosten für Anlagen des ruhenden Verkehrs (z. B. Fahrradparkhäuser, Abstellanlagen)
  • Planungsleistungen von externen Fachleuten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen
  • Finanzierungskosten
  • Verwaltungsausgaben
  • Ausgaben für Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden
  • Vorhaben muss der gezielten Verbesserung der Radinfrastruktur dienen und gemäß den anerkannten technischen Regelwerken geplant und umgesetzt werden
  • Mindestkostenanforderungen: mind. 10.000 EUR bei finanzschwachen Gemeinden bzw. 30.000 EUR bei nicht finanzschwachen Gemeinden, wenn es um Sanierungs- oder Ertüchtigungsmaßnahmen geht

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsnachweise
  4. Genehmigungen und Erlaubnisse
  5. RUBIKON Auszug

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Beitrag zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und Verkehrssicherheit
  • Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der technischen Regelwerke

Beschreibung

Das Förderprogramm "Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsinfrastrukturförderrichtlinie – RadFörderRL)" richtet sich an kommunale Träger in Mecklenburg-Vorpommern, die in den Bau, die Modernisierung und den Ausbau von Radwegen sowie begleitenden Anlagen investieren möchten. Ziel ist es, ein sicheres und lückenlos geplantes Radverkehrssystem zu errichten, das die tägliche Mobilität erleichtert und den Verlagerungseffekt vom Kfz auf das Fahrrad unterstützt. Das Programm fördert den Neu- und Umbau von straßenbegleitenden Radwegen, eigenständigen Fahrradwegen, Fahrradstraßen, Schutzstreifen und auch die Errichtung von Radwegebrücken oder Unterführungen. Dabei werden sowohl bauliche Maßnahmen als auch die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen durch unabhängige Expert:innen unterstützt.

Gefördert werden insbesondere Investitionen, die zu einer nachhaltigen und verkehrssicheren Radinfrastruktur beitragen. Neben dem Ausbau von Radwegen umfasst das Programm auch Maßnahmen, die den ruhenden Verkehr optimieren, wie die Einrichtung von Fahrradparkhäusern und –anlagen. Weitere förderfähige Ausgaben sind Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen bestehender Radwege, Sicherheitsverbesserungen durch geeignete Beschilderung und Beleuchtung sowie betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses, beispielsweise durch die Koordinierung von Lichtsignalanlagen und getrennten Ampelphasen. Die Zuschüsse betragen in der Regel bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben, bei finanziell schwächeren Kommunen können bis zu 90 % übernommen werden. Dies stellt sicher, dass auch kleinere Gemeinden in den Genuss einer qualitativ hochwertigen Radverkehrsinfrastruktur kommen und so den Anforderungen des Berufs- sowie Alltagsverkehrs gerecht werden.

Das Antragsverfahren ist formgebunden und erfordert die Vorlage eines umfassenden Antrags, der unter anderem eine detaillierte Projektbeschreibung, Finanzierungsnachweise sowie alle notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse enthält. Interessierte Gemeinden, Ämter, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gemeinden reichen ihre Unterlagen elektronisch beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) ein. Die im Rahmen des Programms gewährten Fördermittel sind zweckgebunden und in der Regel 15 Jahre lang gebunden, was langfristig zur Stabilität und Nachhaltigkeit der Investitionen beiträgt. Insgesamt leistet diese Förderung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Radinfrastruktur, zur Förderung klimafreundlicher Mobilität und zur Steigerung der Verkehrssicherheit in urbanen und ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns.

Antrag starten →