Jugendbildung – Förderung gemeinnütziger Organisationen (Hans Weisser Stiftung)
Förderung gemeinnütziger Organisationen, die benachteiligte Jugendliche (15–25) beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf unterstützen. Individueller Kennenlernprozess statt standardisierter Antragstellung, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, die benachteiligten Jugendlichen im Alter von 15 bis 25 Jahren über Mentoring, Berufsorientierung, Lernförderung und Begleitung in der Ausbildung den erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf ermöglichen und ihre unternehmerische Persönlichkeit im sozialen Sektor stärken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige Organisationsstruktur
- Projekt für benachteiligte Jugendliche im Alter von 15–25 Jahren
- Unternehmerisches Denken und Handeln im sozialen Sektor
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kennenlerngespräch statt Antragsformular
Bewertungskriterien
- Zielgruppe
- Unternehmerpersönlichkeit
- Wirkung
- Relevanz des Vorhabens
- Rolle im System
- Skalierbarkeit
Beschreibung
Die Hans Weisser Stiftung zur Förderung von Jugendbildung und Wissenschaft unterstützt gemeinnützige Organisationen bundesweit dabei, benachteiligte Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu begleiten. Anstelle eines standardisierten Antragsverfahrens setzt die Stiftung auf ein individuelles Kennenlernen, um Projektpartner:innen und Vorhaben persönlich zu verstehen. Gefördert werden Initiativen, die jungen Menschen über Mentoring, Berufsorientierung, Lernförderung und praxisnahe Begleitung einen erfolgreichen Schulabschluss und den Einstieg in eine Ausbildung ermöglichen. Dabei steht nicht nur der fachliche Kompetenzaufbau im Fokus, sondern auch die Entfaltung einer unternehmerischen Persönlichkeit im sozialen Sektor.
Dieses Zuschussprogramm legt Wert auf eine klare Wirkung und nachhaltige Systemeinbindung. Bewertungskriterien sind die Fokussierung auf die Zielgruppe, das unternehmerische Denken und Handeln, die Relevanz des Vorhabens sowie Skalierbarkeit und langfristige Positionierung im bestehenden Unterstützungsnetzwerk. Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen oder Interessenverbände mit einem tragfähigen Konzept für Jugendliche mit erschwerten Startbedingungen. Anträge können jederzeit gestellt werden – nach einem persönlichen Austausch, in dem Bedürfnisse, Umsetzungsschritte und mögliche Entwicklungsschritte gemeinsam erörtert werden. Auf diesem partnerschaftlichen Weg fördert die Stiftung Projekte, die dazu beitragen, soziale Teilhabe zu stärken und junge Menschen für eine eigenverantwortliche berufliche Zukunft zu befähigen.
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