Jugendsozialarbeit an Schulen
Der Freistaat Bayern fördert die Jugendsozialarbeit an Schulen in Landkreisen und kreisfreien Städten, um sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen eine sozialpädagogische Unterstützung im Schulalltag zu bieten und ihre Persönlichkeitsentwicklung, soziale Integration sowie chancengerechte Teilhabe an Bildung zu fördern.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Einrichtung und Durchführung der Jugendsozialarbeit (JaS) an Schulen, um sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen eine kontinuierliche sozialpädagogische Hilfe im Schulalltag zu ermöglichen. Ziel ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der sozialen Integration und der chancengerechten Teilhabe an Bildung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten der JaS-Fachkraft
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bedarf für Jugendsozialarbeit muss im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt und durch den Jugendhilfeausschuss bestätigt werden
- Antragsberechtigt sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die nicht gleichzeitig Schulträger sind
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschluss des Jugendhilfeausschusses
Beschreibung
Die Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern unterstützt sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen durch eine enge Verzahnung von Jugendhilfe und schulischem Alltag. Der Freistaat Bayern gewährt dafür pauschale Zuschüsse zur Finanzierung von sozialpädagogischen Fachkräften an allen Schularten – von Grundschulen über Realschulen und Gymnasien bis hin zu berufsbildenden Einrichtungen und sonderpädagogischen Förderzentren. Ziel ist die nachhaltige Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der sozialen Integration und der chancengerechten Teilhabe an Bildungsprozessen. Durch kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung in Kleingruppen oder im Einzelsetting werden Barrieren abgebaut und individuelle Ressourcen gestärkt. Das Programm läuft fortlaufend und passt sich den Bedarfen vor Ort an.
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die nicht zugleich Schulträger sind. Voraussetzung ist ein Bedarf, der im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde. Gefördert werden ausschließlich die Personalkosten von JaS-Fachkräften mit einer pauschalen Fördersumme von 16.360 € pro Vollzeitstelle. Der Antrag erfordert den Beschluss des Jugendhilfeausschusses und ist fortlaufend bei der zuständigen Bezirksregierung oder dem örtlichen Jugendamt einzureichen. Durch die enge Verzahnung von Schule und Jugendhilfe leistet dieses Förderinstrument einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts an bayerischen Schulen.
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