Zuschuss

Jungunternehmer*innen-Förderpaket

Förderung von Beratungsleistungen zur Schaffung und Erhaltung von wirtschaftlich gesunden und jungen Unternehmen in Wien. Anträge ab 01.01.2024 unbegrenzt möglich.

Beratung Existenzgründung Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: 66 € pro Beratungsstunde (Einzelthemen- und Konzeptberatung), 90 € pro Stunde für Erstgespräch
Projektstart ab: 01.01.2024
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Schaffung und Erhaltung von wirtschaftlich gesunden und jungen Unternehmen in Wien durch externe Beratungsleistungen vor und nach der Gründung.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungsleistungen vor der Gründung
  • Beratungsleistungen nach der Gründung

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gründer*innen gemäß Definition 2.1
  • Jungunternehmer*innen gemäß Definition 2.2
  • Unternehmensübernehmer*innen in Wien, sofern Definitionskriterien erfüllt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Anmeldeformular oder schriftliche Anmeldung per E-Mail
  2. Besuchsbestätigung des Gründerservice vor Beratungsbeginn

Beschreibung

Das Jungunternehmer*innen-Förderpaket der Stadt Wien und der Wirtschaftskammer Wien unterstützt Existenzgründer:innen, Jungunternehmer:innen sowie Unternehmensübernehmer:innen in Wien mit gezielten Zuschüssen für externe Beratungsleistungen. Ziel ist die Schaffung und Erhaltung wirtschaftlich gesunder und junger Unternehmen in der Bundeshauptstadt. Das Programm gewährt ab dem 1. Jänner 2024 fortlaufend Förderungen in Form von Stundensätzen: Für das Erstgespräch werden 90 € pro Stunde (max. vier Stunden), für Einzelthemen- und Konzeptberatungen 66 € je Beratungsstunde übernommen. Insgesamt können vor der Gründung bis zu 24 Stunden und bis zu drei Jahre nach dem Start jährlich bis zu 34 Stunden gefördert werden.

Die Antragstellung erfolgt jederzeit online oder schriftlich per E-Mail an die Wirtschaftskammer Wien und erfordert eine Besuchsbestätigung des Gründerservice vor Beratungsbeginn. Fördervoraussetzungen sind die Definitionen für Gründer:innen (keine selbstständige Tätigkeit in den letzten sieben Jahren) und Jungunternehmer:innen (Erstgründung in den letzten drei Jahren), ebenso gilt der Zuschuss für Übernehmende, sofern sie diese Kriterien erfüllen. Das Programm erstreckt sich über eine maximale Projektdauer von 36 Monaten und deckt sowohl Beratungen vor als auch nach der Unternehmensgründung ab. Nach Abschluss der Beratungsleistungen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel auf Basis eingereichter Honorarnoten und Zahlungsnachweise. Die kontinuierliche Qualitätsüberprüfung durch Feedbackbögen sichert nachhaltige Beratungsergebnisse und trägt zur Stärkung des Wiener Wirtschaftsstandorts bei.

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