Kärntner Biosphärenparkfonds Nockberge - Erhaltung naturräumlich abgestimmte Land-/Forstwirtschaft
Förderung von Maßnahmen zur naturräumlich abgestimmten Land- und Forstwirtschaft im Biosphärenpark Nockberge (Kärnten). Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung einer zeit- und ordnungsgemäßen, auf die naturräumlichen Voraussetzungen abgestimmten Land- und Forstwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit sowie der Ressourcenschonung.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Baukosten
- sonstige projektbezogene Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung und Beschlussfassung im Biosphärenparkkomitee Nockberge
- Förderungszusage samt Auflagen und Einhaltung der Förderungsrichtlinien (insbesondere Punkt 6.1, 6.5 und 6.7)
- Einhaltung der Bedingungen laut Antrag und Verpflichtungserklärung
- Berücksichtigung der Zumutbarkeit von Eigenleistungen gemäß Richtlinien Punkt 1.2 und 6.1
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- FÖ_Ansuchen_Förderung.pdf
- FÖ_Verpflichtungserklärung.pdf
- Behördliche Bewilligungen
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Vertretungsbefugnis bei Vereinen/Organisationen
Bewertungskriterien
- Zielkonformität mit Biosphärenpark-Zielen
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
- Eigenleistungen des Antragstellers
Beschreibung
Im Biosphärenpark Nockberge in Kärnten fördert der Kärntner Biosphärenparkfonds Maßnahmen, die eine naturräumlich abgestimmte Land- und Forstwirtschaft erhalten und die landschaftliche Eigenart, Schönheit sowie Ressourcenschonung stärken. Förderfähig sind Vorhaben in den Themenfeldern Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz und Energieeffizienz & Klimaschutz. Anträge können fortlaufend eingereicht werden und werden als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 75 % der förderfähigen Gesamtkosten bewilligt. Die Projektdauer beträgt maximal 36 Monate. Gefördert werden insbesondere Planungskosten, Baukosten und sonstige projektbezogene Ausgaben, sofern die Maßnahmen in Einklang mit den Zielen des Biosphärenparks stehen und ökologisch wie wirtschaftlich nachhaltig sind.
Als Förderberechtigte kommen Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Vereine und Verbände infrage, die Träger:innen förderungswürdiger Projekte im Biosphärenpark Nockberge sind. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Antragstellung und Beschlussfassung im Biosphärenparkkomitee Nockberge sowie die Einhaltung der Förderungsrichtlinien (insbesondere Punkte 6.1, 6.5 und 6.7) und der Verpflichtungserklärung. Bewertet wird unter anderem die Zielkonformität mit den Biosphärenpark-Zielen, die ökologische Nachhaltigkeit, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Eigenleistungen der Antragstellenden. Für die Antragstellung sind Veranlagungsplan, behördliche Bewilligungen, Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Vertretungsbefugnis bei Vereinen/Organisationen beizulegen. Die Frist läuft unbefristet seit 01.01.2014.
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