Zuschuss

Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern - Information und Bewusstseinsbildung

Förderung von Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung über die Nationalparkidee und die Beziehung zwischen Mensch und Umwelt im Nationalpark Hohe Tauern. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Umwelt-/Naturschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung über die Nationalparkidee und die Beziehung zwischen dem Menschen und seiner Umwelt.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Träger eines förderungswürdigen Projekts
  • Projektabnahme und Abrechnung vorzulegen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektabnahme
  2. Abrechnung

Beschreibung

Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern – Information und Bewusstseinsbildung fördert kreative Projekte und Initiativen, die das Verständnis für die Nationalparkidee und das Wechselspiel zwischen Mensch und Umwelt in Kärnten vertiefen. Privatpersonen, Einzelunternehmungen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Vereine und Verbände sind förderberechtigt, sofern sie Träger:innen förderungswürdiger Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Energieeffizienz und Klimaschutz beziehungsweise Aus- und Weiterbildung sind. Gefördert werden beispielsweise multimediale Informationskampagnen, interaktive Exkursionen, Workshops oder Ausstellungen, die das Bewusstsein für die wertvolle Flora und Fauna im Nationalpark Hohe Tauern nachhaltig stärken. Ein besonderes Augenmerk liegt auf partizipativen Formaten, die Menschen aller Altersgruppen einbinden und zu umweltbewusstem Handeln ermutigen.

Der Fonds stellt Zuschüsse für die Durchführung, Evaluierung und Abrechnung der Projekte bereit. Eine Einreichung kann jederzeit erfolgen – Projektabnahme und finale Abrechnung sind bei Antragstellung vorzulegen. Damit gewährleistet die Förderstelle einen transparenten und effizienten Ablauf von der Konzeptentwicklung bis zum Abschlussbericht. Die Mittelvergabe erfolgt auf Basis der Förderungsrichtlinien des Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetzes und wird fortlaufend ausgeschrieben. Interessierte Projektträger:innen können so flexibel planen und starten. Mit dieser Initiative setzt das Land Kärnten einen nachhaltigen Impuls, um die Nationalparkidee in der Bevölkerung und bei Besucher:innen lebendig zu halten und zukünftige Generationen für den Schutz dieses einzigartigen Lebensraums zu begeistern.

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