Zuschuss

Kinofilm – Produktionsvorbereitung

Förderung der Produktionsvorbereitung von Kinofilmen mit bis zu 80% der kalkulierten Kosten (max. 100.000 €) für Produzent:innen mit Sitz in Deutschland; vier Einreichtermine pro Jahr nach vorausgehender Beratung.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Max. 100.000 €
Förderquote: 80%

Förderziel

Unterstützung der Produktionsvorbereitung von Kinofilmen durch Übernahme eines Anteils der kalkulierten Projektkosten.

Förderfähige Ausgaben

  • Kalkulierte Projektentwicklungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmenssitz in Deutschland
  • Vorlage des Drehbuchs
  • Vorlage der Kalkulation
  • Beratungsgespräch vor Antragstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Drehbuch
  2. Kalkulation

Beschreibung

Die Produktionsvorbereitung für Kinofilme in Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei der Planung und Finanzierung ihrer Projekte. Mit einer Förderquote von bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten und einer Höchstsumme von 100.000 € trägt die Film- und Medienstiftung NRW GmbH maßgeblich dazu bei, dass Produzent:innen eine solide Basis für die eigentliche Filmproduktion legen können. Das Förderprogramm deckt sämtliche kalkulierten Ausgaben im Rahmen der Produktionsvorbereitung ab und fördert so kreative und wirtschaftlich nachhaltige Vorhaben im Bereich Kultur & Medien.

Teilnahmeberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland, die ein vollständiges Drehbuch und eine detaillierte Kalkulation vorlegen. Ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der zuständigen Referent:in ist mindestens eine Woche vor dem Einreichtermin durchzuführen, um alle notwendigen Angaben und Unterlagen abzustimmen. Erst nach erfolgreicher Beratung wird der Zugang zum Onlineportal freigeschaltet. Pro Kalenderjahr stehen vier Einreichfristen zur Verfügung; die genauen Termine werden rechtzeitig im Portal bekannt gegeben. Die abschließende Entscheidung fällt der Filmförderungsausschuss der Stiftung, wodurch eine transparente und fachkundige Begutachtung sichergestellt ist.

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