Kleinantrag bis 200 € – Stiftung Wanderjugend
Vereinfachtes Antragsverfahren für DWJ-Gruppierungen für Zuschüsse bis 200 €; Anträge jederzeit möglich, Entscheidung in der Regel innerhalb von 4 Wochen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung innovativer, zukunftsweisender und kreativer Projekte der Deutschen Wanderjugend und ihrer Gruppierungen, um die Idee des Jugendwanderns zu verbreiten und das Leitbild der DWJ erlebbar zu machen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in einer Gruppierung der Deutschen Wanderjugend
- Antragshöhe maximal 200 €
- Projektvorhaben im Jugendwandern, Naturerfahrungen oder kreativ-kulturellem Bereich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Modellvorhaben im Bereich kind- und jugendgerechte Wanderformen
- Umweltschonende Natursportart
- Musisch-kulturelle Freizeitgestaltung
- Natur- und Umweltschutz
- Anerkennung und Qualifizierung des ehrenamtlichen Engagements
- Internationale Begegnung
Beschreibung
Die Stiftung Wanderjugend bietet mit dem Kleinantrag bis 200 € ein unkompliziertes Förderinstrument für alle Gruppierungen der Deutschen Wanderjugend, die sich für das Jugendwandern, Naturerfahrungen oder kreativ-kulturelle Projekte engagieren. Bundesweit gemeinnützige Vereine und Verbände können zu jeder Zeit einen Antrag stellen und erhalten in der Regel innerhalb von vier Wochen Gewissheit über die Bewilligung. Die Fördersumme von bis zu 200 Euro wird zu 100 % als Zuschuss ausgezahlt und unterstützt innovative, zukunftsweisende und kreative Vorhaben, die das Leitbild der Wanderjugend erlebbar machen. Modellvorhaben im Bereich kind- und jugendgerechte Wanderformen, umweltschonende Natursportarten, musisch-kulturelle Freizeitgestaltung, Natur- und Umweltschutz, ehrenamtliche Qualifizierung sowie internationale Begegnungen stehen dabei im Fokus der Bewertung.
Förderberechtigt sind Jugendgruppen der Hauptvereine, Landesverbände, Landesarbeitsgemeinschaften und auf Bundesebene – vorausgesetzt ist die Mitgliedschaft in einer Gruppierung der Deutschen Wanderjugend. Zur Antragstellung werden ein ausgefülltes Antragsformular, eine Kurzbeschreibung des Projektvorhabens und ein Finanzierungsplan benötigt. Der Antrag kann jederzeit für Projekte bis 200 Euro eingereicht werden; es gilt ein vereinfachtes Verfahren ohne Jahresfristen. Projekte mit einem Fördervolumen über 200 Euro müssen bis zum 31. Oktober des Vorjahres beantragt werden. Mit dem Kleinantrag ermöglicht die Stiftung Wanderjugend ehrenamtlich Tätigen, ihre Ideen rasch in die Tat umzusetzen und die Begeisterung fürs Jugendwandern in der Gemeinschaft zu verbreiten.
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