Kofinanzierung des INTERREG-Programms Bayern-Österreich
Das Programm unterstützt oberösterreichische Projektträger bei der Beteiligung am EU-Interreg-Programm Österreich-Bayern. Beantragung formlos möglich, gültig ab 01.01.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von oberösterreichischen Projektträgern durch Landesmittel zur Beteiligung am INTERREG-Programm Österreich-Bayern und Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- formlose Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
Beschreibung
Das Förderinstrument bietet oberösterreichischen Projektträger:innen finanzielle Unterstützung durch Landesmittel zur Beteiligung am EU-Interreg-Programm Österreich-Bayern. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Bereichen Regionalförderung sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Mit einem budgetierten Volumen von 0,3 Mio. Euro wird die kofinanzielle Lücke zwischen nationalen und EU-Zuwendungen geschlossen, um innovative grenzüberschreitende Initiativen zu realisieren. Zahlungen erfolgen nach erfolgreicher Abrechnungskontrolle, begleitet von Berichtswesen und gegebenenfalls Vor-Ort-Prüfungen.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen aus Oberösterreich, die sich am EU-Förderprogramm INTERREG Österreich-Bayern beteiligen möchten. Ein formloser Antrag ist vor der EU-Antragstellung einzureichen; als Unterlage genügt ein schriftlicher Förderantrag. Die Kofinanzierung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft und gilt ohne zeitliche Obergrenze. Durch die unkomplizierte Antragstellung und die klare Ausrichtung auf die grenzüberschreitende Kooperation eröffnet dieses Angebot vielfältige Chancen für nachhaltige Projekte, die regionale Synergien in der Grenzregion Bayern–Oberösterreich fördern.
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