Kofinanzierung des INTERREG-Programms Österreich-Tschechien
Unterstützung von oberösterreichischen Projektträgern bei der Beteiligung am EU-INTERREG-Programm Österreich–Tschechien durch Landesmittel.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der Beteiligung von oberösterreichischen Projektträgern im grenzüberschreitenden INTERREG-Programm Österreich–Tschechien.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Formlose Antragstellung
- Beteiligung am EU-Förderprogramm INTERREG Österreich–Tschechien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
Beschreibung
Die Kofinanzierung des EU-INTERREG-Programms Österreich–Tschechien bietet oberösterreichischen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen eine attraktive Zuschussmöglichkeit zur grenzüberschreitenden Projektumsetzung. Durch Landesmittel werden Projektträger:innen aus Oberösterreich bei ihrer Beteiligung am INTERREG-Programm unterstützt. Ziel ist es, die Präsenz und Effizienz regionaler Vorhaben in den Förderbereichen Regionalförderung sowie Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung zu stärken und damit zur nachhaltigen Entwicklung der Grenzregion beizutragen. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt 0,3 Mio. Euro und steht fortlaufend bereit, wodurch eine flexible und langfristige Projektplanung ermöglicht wird. Zahlungen erfolgen nach erfolgreicher Abrechnungskontrolle, ergänzt durch Berichtswesen und gegebenenfalls Vor-Ort-Kontrollen gemäß den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich.
Für die Teilnahme bedarf es einer formlosen Antragstellung im Vorfeld der Einreichung beim EU-INTERREG-Programm Österreich–Tschechien sowie eines ausgefüllten Förderantrags. Die Mittel sind ab dem 1. Jänner 2025 unbegrenzt abrufbar, um eine kontinuierliche Projektförderung zu gewährleisten. Oberösterreichische Projektträger:innen, die an innovativen, kooperativen Vorhaben im länderübergreifenden Kontext arbeiten, finden in dieser Fördermöglichkeit eine passgenaue Finanzierungslösung. Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sind in den Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich verfügbar; die Landesabteilung Raumordnung steht dabei als fördergebende Stelle bereit. Diese Initiative erleichtert den Zugang zu europäischen Förderprogrammen und fördert den Austausch sowie die Zusammenarbeit zwischen Österreich und Tschechien.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.