Zuschuss

Kofinanzierungsrichtlinie – Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten

Förderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen in Niedersachsen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten. Anträge sind laufend möglich.

Regionalförderung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Die Richtlinie dient der finanziellen Unterstützung finanzschwacher Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen, indem sie einen Teil der für EU-geförderte Projekte erforderlichen Eigenmittel übernimmt und damit die Durchführung regionaler Entwicklungs- und Infrastrukturvorhaben erleichtert.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis finanzschwacher Haushaltslage
  • Planung oder Bewilligung eines EU-geförderten Projekts

Beschreibung

Die Kofinanzierungsrichtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung unterstützt finanzschwache Kommunen in Niedersachsen dabei, die Eigenmittelanforderungen für EU-geförderte Projekte zu decken. Öffentliche Einrichtungen in kleinen und mittelgroßen Städten, Gemeinden sowie Landkreisen können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen, der einen Teil der notwendigen Kofinanzierung übernimmt. Das Programm fördert Maßnahmen in den Bereichen Regionalförderung, Infrastruktur, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung sowie Städtebau mit dem Ziel, regionale Entwicklungs- und Infrastrukturvorhaben effizient umzusetzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu stärken. Anträge sind fortlaufend möglich, sodass Projekte flexibel an den jeweiligen Bedarf angepasst werden können.

Gefördert werden Gemeinden und Landkreise mit nachgewiesener finanzschwacher Haushaltslage, die bereits eine Planung oder Bewilligung für ein EU-gefördertes Projekt vorweisen. Durch die regelmäßige, fortlaufende Einreichung entfallen starren Fristen und ermöglichen eine bedarfsgerechte Mittelbeantragung. Die Maßnahme fördert insbesondere solche Vorhaben, die dazu beitragen, nachhaltige Entwicklungsstrategien in Einklang mit ökonomischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Belangen zu verwirklichen. Das Programm setzt auf die enge Begleitung durch die regionalen Ämter für Landesentwicklung und schafft damit eine verlässliche Planungsgrundlage für alle Beteiligten. Interessierte Kommunalverwaltungen finden alle wichtigen Informationen und Antragsunterlagen direkt beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung in den Handlungsbereichen Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems.

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