Zuschuss

Kommunales Förderprogramm der Gemeinde Nonnweiler – Aktion Wasserzeichen (Versickerung & Entsiegelung)

Förderung dezentraler Niederschlagswasserbewirtschaftung in der Gemeinde Nonnweiler mit Zuschüssen für Entsiegelung, Versickerung und Regenwasserrückhaltung. Anträge jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Fördersumme: 20 € je m² abgekoppelter Fläche

Förderziel

Förderung dezentraler Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Regenwasserrückhaltung und Ableitung bzw. Versickerung auf privaten Grundstücken in der Gemeinde Nonnweiler.

Förderfähige Ausgaben

  • Entfernung und Entsorgung bestehender Beläge
  • Herstellung versickerungsfähiger Beläge
  • Bauliche und technische Versickerungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Lage innerhalb Gemeinde Nonnweiler
  • Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
  • Maßnahmen dürfen vor Bewilligung nicht begonnen sein
  • Beachtung bau-, wasser- und denkmalrechtlicher Regelungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. unbeglaubigte Kopie eines Übersichtsplans (Maßstab 1:500)
  3. bemaßter Plan oder Zeichnung
  4. Genehmigungsnachweise falls erforderlich
  5. Kostenaufstellung

Beschreibung

Das kommunale Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ der Gemeinde Nonnweiler unterstützt die dezentrale Bewirtschaftung von Niederschlagswasser auf privaten Grundstücken und leistet damit einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Gefördert werden Maßnahmen zur Entsiegelung bestehender Flächen sowie technische und bauliche Versickerungsmaßnahmen wie Mulden- oder Teichversickerung. Auch Regenwasserrückhaltung in Form von Retentionszisternen oder Rigolen ist Teil des Förderangebots. Ziel ist es, Regenwasser dort zu speichern oder zu versickern, wo es fällt, und so das Kanalnetz zu entlasten und den natürlichen Wasserkreislauf zu stärken. Die Zuschusshöhe beträgt pauschal 20 € je Quadratmeter abgekoppelter Fläche, maximal in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Damit fördert die Gemeinde Nonnweiler nachhaltige Lösungen für Starkregenvorsorge und Wasserhaushaltsmanagement.

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte mit Grundstücken innerhalb der Gemeindegrenzen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass mit den Maßnahmen noch nicht vor Antragstellung begonnen wurde und alle bau-, wasser- und denkmalrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Ein förmliches Antragsformular sowie ein unbeglaubigter Übersichtsplan (Maßstab 1 : 500), ein bemaßter Lageplan, gegebenenfalls Genehmigungsnachweise und eine detaillierte Kostenaufstellung sind dem Antrag beizufügen. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden – eine Frist ist nicht zu beachten. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf das angegebene Konto. Durch das Programm erhalten Grundstückseigentümer:innen eine einfache und unbürokratische Möglichkeit, ihre Flächen klimaresilient und umweltgerecht zu gestalten.

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