Zuschuss

Kommunales Förderprogramm Regenwasserrückhaltung, -ableitung oder -versickerung

Die Stadt Püttlingen fördert Maßnahmen zur Rückhaltung, getrennten Ableitung und Versickerung von Regenwasser auf Grundstücken an der Mischkanalisation mit einer Förderung von 20 € pro m² abgekoppelter Fläche bis maximal 1.000 €. Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Saarland
Fördersumme: 20 € pro m² abgekoppelter Fläche

Förderziel

Förderung verschiedener Maßnahmen zur umweltbewussten Niederschlagswasserbewirtschaftung, insbesondere Entsiegelung, Flächen- und Muldenversickerung, Regenwasserrückhaltung in Zisternen sowie getrennte Ableitung in Oberflächengewässer.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anschluss des Grundstücks an eine öffentliche Mischkanalisation
  • Mindestens 10 m² abzukoppelnde oder zu entsiegelnde Fläche
  • Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Förderrichtlinie
  3. Übersichtslageplan M 1:500
  4. Plan oder Zeichnung der Maßnahme
  5. Kostenaufstellung
  6. Fotos des Geländezustands vor Maßnahmenbeginn
  7. Erforderliche Genehmigungen

Beschreibung

Über das kommunale Förderprogramm der Stadt Püttlingen im Saarland werden Maßnahmen zur umweltbewussten Niederschlagswasserbewirtschaftung unterstützt. Gefördert werden unter anderem die Entsiegelung bestehender Flächen, Flächen- und Muldenversickerung, die Regenwasserrückhaltung in Zisternen sowie die getrennte Ableitung in Oberflächengewässer. Dabei stehen der Schutz von Gewässern, die Entlastung der öffentlichen Mischkanalisation und die Steigerung der Grundwasserneubildung im Fokus. Für jede abgekoppelte Fläche von mindestens 10 m² wird ein Zuschuss in Höhe von 20 € pro Quadratmeter gewährt, maximal jedoch 1.000 €. Die Mittel stammen aus der „Aktion Wasserzeichen“ des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und werden als einmaliger Zuschuss vergeben. Voraussetzung ist, dass die geförderten Maßnahmen nicht vor Bewilligung begonnen werden und das Grundstück an eine öffentliche Mischkanalisation angeschlossen ist.

Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümer:innen, Erbbauberechtigte, Mieter:innen oder Pächter:innen im Einvernehmen mit den Eigentümer:innen sowie wohnungswirtschaftliche Unternehmen oder juristische Personen. Der Antragsprozess läuft fortlaufend; eine Fristbindung besteht nicht. Als Unterlagen sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, die Förderrichtlinie, ein Übersichtslageplan (M 1:500), eine maßstabsgetreue Darstellung der geplanten Maßnahme, eine detaillierte Kostenaufstellung, Fotos des Geländezustands vor Beginn sowie erforderliche Genehmigungen einzureichen. Nach Prüfung und Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses nach Abschluss der Arbeiten und örtlicher Kontrolle. So leistet das Programm einen Beitrag zu Klimaschutz, Energieeffizienz und einer nachhaltigen kommunalen Infrastruktur.

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