Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Förderung kommunaler Investitionen in Baden-Württemberg nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG).
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Investitionszuschüsse zur Modernisierung und zum Ausbau kommunaler Infrastruktur.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Beschreibung
Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) bietet in Baden-Württemberg eine nachhaltige Finanzierungsquelle für den Ausbau und die Modernisierung kommunaler Infrastruktur. Mit gezielten Zuschüssen fördert das Land Projekte in den Bereichen Städtebau, Straßenerneuerung, Bildungseinrichtungen sowie Wasser- und Abwassermanagement. Durch die Unterstützung soll die finanzielle Leistungsfähigkeit von Gemeinden und Gemeindeverbänden gestärkt werden, um die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen und zukunftsorientierte Stadtentwicklung voranzutreiben. Die Förderung leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Anpassung an demografische Veränderungen und trägt zur Stärkung regionaler Wirtschaftsstrukturen bei.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, insbesondere Gemeinden, Städte und Gemeindeverbände in Baden-Württemberg, die eigenverantwortlich Investitionsvorhaben planen und umsetzen. Anträge können fortlaufend beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht werden, sodass kurzfristig auf Projektbedarfe reagiert werden kann. Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich an den projektspezifischen Investitionskosten und wird bedarfsgerecht gewährt. Interessierte Verwaltungen und kommunale Entscheidungsträger:innen erhalten eine zeitnahe Entscheidung und Begleitung während des gesamten Antragsverfahrens. Das KInvFG stärkt somit die kommunale Handlungsfähigkeit und unterstützt den sozialen, ökologischen sowie wirtschaftlichen Fortschritt in den Regionen.
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