Koordinierungsstelle Wien Ausbildung - Beruf
Begleitung und operative Umsetzung der Wiener Ausbildungsgarantie zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Partner AMS, SMS, FSW und waff im Übergang Schule–Beruf für Jugendliche in Wien.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Kooperation zwischen Arbeitsmarktservice Wien (AMS), Fonds Soziales Wien (FSW), Sozialministeriumservice Wien (SMS) und Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds (waff) im Themenfeld Übergang Schule–Beruf für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 21 sowie für junge Menschen mit Behinderung bis 24, mit dem Ziel, allen Wiener Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Bildungs- oder Ausbildungsabschluss zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Tatsächliche Istkosten gemäß Fördervertrag
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstätten Häuser als Projektträger
- Projektumsetzung gemäß Fördervertrag
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzplan
Beschreibung
Die Koordinierungsstelle Wien Ausbildung – Beruf wurde ins Leben gerufen, um die operative Umsetzung der Wiener Ausbildungsgarantie zu begleiten und die Vernetzung der beteiligten Institutionen zu stärken. In enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS), dem Fonds Soziales Wien (FSW), dem Sozialministeriumservice Wien (SMS) und dem Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) sorgt die Stelle für abgestimmte Angebote entlang des Übergangs Schule–Beruf. Ziel ist es, Jugendliche und junge Erwachsene durch passgenaue Maßnahmen zu fördern und so langfristig deren Chancen auf einen erfolgreichen Bildungs- oder Ausbildungsabschluss zu erhöhen.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen, die als Projektträger:innen fungieren und ein entsprechendes Förderkonzept samt Finanzplan vorlegen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den tatsächlich angefallenen Istkosten und kann bis zu 100 % der vertraglich vereinbarten Ausgaben abdecken. Mit einer maximalen Projektdauer von 36 Monaten werden Angebote für 15- bis 21-Jährige sowie junge Menschen mit Behinderung bis 24 Jahre unterstützt. Die Antragstellung ist von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026 möglich und richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Fördervertrags. Durch die breite Kooperation aller Partner:innen im Netzwerk entsteht ein umfassendes Unterstützungssystem, das den schulischen Abschluss und den erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben nachhaltig sichert.
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