Zuschuss

Kulturgutscheine Burgenland

Subventionierte Kulturgutscheine in limitierter Auflage für volljährige Personen im Burgenland: 25 % Förderung auf den Gutscheinwert, maximal € 2.000 pro Jahr. Erwerb ab 12.01.2026 möglich.

Kultur Medien Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
12.01.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Fördersumme: 25 % des Gutscheinwerts, max. € 2.000 pro Kalenderjahr
Förderquote: 25 %

Förderziel

Stärkung des burgenländischen Kunst- und Kulturmarkts durch öffentliche Subventionierung von Kulturgutscheinen, um die wirtschaftliche Situation von Kunst- und Kulturschaffenden sowie regionalen, gemeinnützigen Kulturvereinen zu verbessern und Anreize für gezielte Investitionen in Kunstproduktionen und kulturelle Leistungen zu schaffen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anteilige Subvention von Kulturgutscheinen für den Erwerb von Kunstwerken
  • Eintrittsgelder für Workshops und künstlerische Aufführungen
  • Gagen für künstlerische Leistungen
  • Kauf von Büchern/Hörbüchern burgenländischer Autor:innen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Wohnsitz im Burgenland
  • Maximaler Gutscheinwert von € 2.000 pro Kalenderjahr
  • Abschluss einer gültigen Kooperationsvereinbarung für Kulturgutscheinpartner:innen

Beschreibung

Das Programm „Kulturgutscheine Burgenland“ unterstützt volljährige Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland dabei, gezielt in regionale Kunst- und Kulturangebote zu investieren. Ab dem 12. Jänner 2026 können Kulturgutscheine in limitierter Auflage erworben werden, wobei das Land Burgenland 25 % des Gutscheinwertes bis maximal € 2.000 pro Kalenderjahr subventioniert. Mit einem Gesamtbudget von € 150.000 zielt die Förderung darauf ab, die Wertschöpfung im burgenländischen Kunstmarkt zu stärken, die Einkommenssituation von Kunstschaffenden sowie gemeinnützigen Kulturvereinen zu verbessern und Anreize für den Erwerb von Kunstwerken, die Teilnahme an Workshops oder Aufführungen und den Kauf von Literatur burgenländischer Autor:innen zu setzen.

Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz im Burgenland, die Gutscheine bei teilnehmenden Kulturgutscheinpartner:innen einlösen. Förderfähige Ausgaben umfassen den Erwerb von Kunstwerken, Eintrittsgelder für künstlerische Workshops und Aufführungen, Gagen für künstlerische Leistungen sowie den Kauf von Büchern und Hörbüchern burgenländischer Literat:innen. Voraussetzung für die Einlösung ist eine gültige Kooperationsvereinbarung zwischen den Gutscheinpartner:innen und der Förderstelle. Die Kulturgutscheine werden bis zum Erreichen der limitierten Auflage ausgegeben und können ausschließlich für kulturelle Leistungen eingelöst werden, die öffentlich zugänglich sind und in einem kulturellen Kontext stehen. Durch diese gezielte Förderung erhalten Kunstschaffende und Kulturvereine eine verlässliche Planungsperspektive, während die Bevölkerung zu einer lebendigen Auseinandersetzung mit regionaler Kultur animiert wird.

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