Zuschuss

Kursförderung (West-Östliche Weisheit – Willigis Jäger Stiftung)

Vergünstigte oder erlassene Kursgebühren für Zen- und Kontemplationskurse am Benediktushof für Menschen mit geringem Einkommen. Antrag vor Kursanmeldung jederzeit möglich.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern
Förderquote: 100% für zwei Kurse, danach 50%

Förderziel

Förderung der Kursgebühren für Zen- und Kontemplationskurse, damit Menschen mit geringem Einkommen die Teilnahme am Benediktushof ermöglicht wird.

Förderfähige Ausgaben

  • Kursgebühren

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Monatliches Bruttoeinkommen unter den vorgegebenen Grenzen (Alleinstehende ≤ 1.735 €, Ehegatten ≤ 1.238 €, Kinder bis 14 J. ≤ 832 €, Kinder ab 14 J. ≤ 1.112 €)
  • Vermögen insgesamt ≤ 15.500 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular für Kursermäßigung
  2. Merkblatt Kursermäßigungen
  3. Nachweise zu Einkommen und Vermögen

Beschreibung

Die Kursförderung der West-Östlichen Weisheit – Willigis Jäger Stiftung ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen in Bayern die kostenfreie oder vergünstigte Teilnahme an Zen- und Kontemplationskursen am Benediktushof. Ziel der Stiftung ist es, den Zugang zu innerer Einkehr und spiritueller Bildung unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit zu gestalten. Pro Jahr werden für bis zu zwei Kurse die vollen Kursgebühren übernommen, darüber hinaus werden Ermäßigungen von 50 % gewährt. Als Zuschuss geförderte Ausgaben umfassen ausschließlich die Kursgebühren; es handelt sich um eine fortlaufend verfügbare Förderung ohne feste Antragsfristen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das monatliche Bruttoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (Alleinstehende ≤ 1 735 €, Ehepartner:innen ≤ 1 238 €, Kinder bis 14 Jahre ≤ 832 €, ab 14 Jahre ≤ 1 112 €) und das Gesamtvermögen maximal 15 500 € beträgt. Die Antragstellung erfolgt vor Kursbeginn mittels vollständig ausgefülltem Antragsformular und Merkblatt sowie Nachweisen zu Einkommen und Vermögen. Nach positiver Prüfung bestätigt der Stiftungsvorstand die Genehmigung, und die Bescheinigung berechtigt zur ermäßigten Kursbuchung am Benediktushof. Interessierte Privatpersonen können den Antrag jederzeit beim Vorstand der Stiftung einreichen. Durch dieses unkomplizierte Verfahren wird sichergestellt, dass nachhaltige spirituelle Praxis nicht an finanziellen Hürden scheitert und die Angebote der Zen- und Kontemplationslinie einem breiten Teil der Gesellschaft offenstehen.

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