Zuschuss

Kurzarbeits-/Qualifizierungsbeihilfe

Unterstützungsleistung an Betriebe während befristeter Herabsetzung der Normalarbeitszeit. Sicherung der Beschäftigung bei wirtschaftlichen Engpässen und gleichzeitige Qualifizierung durch Aus- und Weiterbildung.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Sicherung der Beschäftigung bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Überbrückung zeitlich begrenzter Engpässe infolge Ausfalls von Aufträgen, Zulieferungen oder Betriebsmitteln und gleichzeitige Nutzung dieser Phase für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der betroffenen Arbeitskräfte.

Förderfähige Ausgaben

  • Aus- und Weiterbildungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer Sozialpartnervereinbarung
  • Unvorhersehbare und vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten

Beschreibung

Kurzarbeits-/Qualifizierungsbeihilfe unterstützt Unternehmen in ganz Österreich bei vorübergehenden wirtschaftlichen Engpässen durch einen Zuschuss, der Beschäftigung sichert und gleichzeitig Qualifizierungsmaßnahmen fördert. Bei unvorhersehbarem Ausfall von Aufträgen, Zulieferungen oder Betriebsmitteln ermöglicht diese Förderart die befristete Reduktion der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer Sozialpartnervereinbarung. Während dieser Phase können Arbeitgeber:innen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für betroffene Mitarbeiter:innen umsetzen und dadurch die Arbeitsplätze erhalten sowie Kompetenzen ausbauen. Die Unterstützung steht dem Wirtschaftsstandort Österreich zur Verfügung und trägt zur Stabilisierung von Betrieben in Krisenzeiten bei.

Gefördert werden alle Aus- und Weiterbildungskosten, die im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen anfallen. Voraussetzung ist die dokumentierte Herabsetzung der Arbeitszeit und das Vorliegen unvorhersehbarer, vorübergehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Antragsberechtigt sind alle Arbeitgeber:innen, die im Sinne der geltenden Sozialpartnervereinbarungen handeln und die Qualifizierung ihrer Beschäftigten aktiv gestalten möchten. Die Beantragung erfolgt fortlaufend beim Arbeitsmarktservice, das als ausführende Stelle fungiert. Die Maßnahme zielt darauf ab, Engpässe zeitlich zu überbrücken, Fachkräfte zu halten und gleichzeitig das berufliche Know-how zu erweitern. Auf diese Weise werden nicht nur kurzfristige Verluste abgefedert, sondern auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft gestärkt.

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