Ländliche Neuordnung
Förderung von Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Raumes in Vorarlberg nach dem österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes: Verbesserung von Boden- und Besitzstruktur, Verkehrserschließung, ökologische und kulturtechnische Maßnahmen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch agrarische Zusammenlegungen und Flurbereinigungen, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Boden- und Besitzstruktur, Verkehrserschließung, wasserbauliche und ingenieurbiologische Maßnahmen sowie ökologische Boden- und Landschaftsgestaltung.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Privatpersonen
Beschreibung
Ländliche Neuordnung in Vorarlberg unterstützt gezielt Maßnahmen zur Strukturverbesserung und Kulturlandschaftspflege im ländlichen Raum. Im Rahmen des österreichischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum fördert das Programm u. a. agrarische Zusammenlegungen, Flurbereinigungen sowie ökologische und kulturtechnische Projekte. Dazu zählen die Optimierung von Boden- und Besitzstrukturen, der Ausbau von Erschließungswegen, wasserbauliche und ingenieurbiologische Maßnahmen sowie die naturnahe Gestaltung von Böden und Landschaften. Ziel ist es, die Lebensqualität in ländlichen Gemeinden langfristig zu sichern, die ökologische Vielfalt zu stärken und die regionale Infrastruktur nachhaltig auszubauen.
Für Unternehmen, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen in Vorarlberg besteht die Möglichkeit, jederzeit Anträge auf einen direkten Zuschuss zu stellen. Das Fördervolumen von 0,35 Mio. Euro pro Jahr steht fortlaufend zur Verfügung und begleitet sowohl Planung als auch Umsetzung von Projekten. Die Unterstützung erstreckt sich auch auf Vermessungs- und Beratungsleistungen sowie auf Eigenleistungen bei gemeinschaftlichen Anlagen. Durch eine enge fachliche Begleitung durch die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum der Landesregierung werden Projektideen praxisorientiert umgesetzt und nachhaltige Wertschöpfung vor Ort geschaffen. Interessierte Akteur:innen können sich ohne Fristbindung um Fördermittel bemühen und somit ihren Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft leisten.
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