Zuschuss

Ländliche Neuordnung

Förderung zur Ländlichen Neuordnung in Vorarlberg im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raumes. Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Förderquote: 60% - 70%

Förderziel

Förderung von agrarischen Zusammenlegungen und Flurbereinigungen zur Verbesserung der Boden- und Besitzstruktur, zur Kulturlandschaftspflege sowie zur Erschließung und Infrastruktur im ländlichen Raum in Vorarlberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Boden- und Besitzstruktur
  • Ökologische Maßnahmen
  • Verkehrserschließung und kulturtechnische Maßnahmen
  • Erschließungswege
  • Wasserbauliche und ingenieurbiologische Maßnahmen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Behördlich eingeleitetes Agrarverfahren (Bescheid, Verordnung)
  • Flurbereinigungsübereinkommen
  • Fördergemeinschaft (Zusammenlegungs-, Flurbereinigungsgemeinschaft, Agrargemeinschaft) bzw. gemeinsam unterfertigter Antrag

Beschreibung

Im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raumes unterstützt Ländliche Neuordnung in Vorarlberg agrarische Zusammenlegungen und Flurbereinigungen zur Optimierung der Boden- und Besitzstruktur. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Interessensverbände, Vereine und Genossenschaften, die ein behördlich eingeleitetes Agrarverfahren, ein Flurbereinigungsübereinkommen oder eine entsprechende Fördergemeinschaft vorweisen. Dank einer unbefristeten Förderperiode können Anträge jederzeit eingereicht werden. Die Maßnahme gewährt Zuschüsse von 60 bis 70 % der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen wie ökologische Eingriffe zur Kulturlandschaftspflege, verkehrstechnische Erschließungen, wasserbauliche und ingenieurbiologische Arbeiten sowie Eigenleistungen, Grundaufbringungen wertvoller Flächen, Vermessungs- und Beratungsleistungen.

Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des ländlichen Raums durch verbesserte Infrastruktur, naturschutzorientierte Gestaltung und klimaeffiziente Bewirtschaftung. Land- und forstwirtschaftliche Eigentümer:innen sowie Flurbereinigungs­gemeinschaften erhalten damit die Möglichkeit, langfristige Projekte umzusetzen, die ökonomische und ökologische Mehrwerte verbinden. Die Förderung trägt dazu bei, Versorgungswege zu optimieren, die Kulturlandschaft zu pflegen und regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Umfangreiche Informationen zu den Fördervoraussetzungen und Antragsmodalitäten stellt die zuständige Abteilung der Vorarlberger Landesregierung bereit.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.