Zuschuss

Landesbeitrag an den Fonds Sichere Gemeinden

Unbefristete finanzielle Förderung des Fonds Sichere Gemeinden in Vorarlberg zur Koordinierung und Finanzierung von Unfallverhütungsmaßnahmen. Jahresbeiträge werden quartalsweise abgerechnet (45 % Landesbeitrag, 55 % Sozialfondsbeitrag).

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Fördersumme: 430.000 €
Förderquote: 45%

Förderziel

Ziel des Fonds Sichere Gemeinden ist es, durch Aufklärung, Ausbildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein für Gefahren und Risiken in der Bevölkerung zu schärfen, Unfallrisiken zu vermeiden und Unfallkosten zu reduzieren. Der Fonds dient der gemeinschaftlichen Finanzierung, Abstimmung und Koordinierung von Unfallverhütungsmaßnahmen in allen Gemeinden Vorarlbergs.

Antragsberechtigt

  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechnungsabschluss und Leistungsbericht spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres vorlegen
  • Beschlussfassung durch die Vollversammlung vor Einreichung bei der Fondsbehörde

Beschreibung

Landesbeitrag an den Fonds Sichere Gemeinden fördert seit 1997 unbefristet die koordinierte Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung in allen Gemeinden Vorarlbergs. Träger:innen dieses Fonds sind Stiftungen, die gemeinsam mit kommunalen Einrichtungen, Institutionen und Expert:innen Kurse und Programme zur Sensibilisierung entwickeln. Dabei stehen Aufklärung, Ausbildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit im Mittelpunkt, um Gefahrenbewusstsein zu stärken, Unfallrisiken zu minimieren und damit verbundene Kosten nachhaltig zu senken. Das Jahresbudget beläuft sich auf insgesamt 430.000 €, wobei die Quartalsabrechnung eine Landesförderquote von 45 % und einen Sozialfondsbeitrag von 55 % vorsieht.

Als kontinuierlich verfügbare Zuschussmöglichkeit ermöglicht die Förderung allen Gemeinden Vorarlbergs und deren Einwohner:innen den Zugang zu umfangreichen Aus- und Weiterbildungsangeboten. Antragsteller:innen reichen die Beschlussfassung der Vollversammlung zusammen mit einem Rechnungsabschluss und einem Tätigkeitsbericht spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres bei der Fondsbehörde ein. Dank der unbegrenzten Laufzeit können Förderanträge jederzeit gestellt werden. Die Unterstützung durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung IVd-Sanitätsangelegenheiten, stärkt die gemeinschaftliche Präventionsarbeit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Arbeit, Gesundheit und sozialer Teilhabe in der Region.

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