Landesprogramm Arbeit 2021–2027
Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein (ESF Plus-kofinanziert) zur Unterstützung von Betrieben, Beschäftigten, Auszubildenden, Schülerinnen und Schülern, Geflüchteten sowie Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen. Laufende Antragsrunden bis 2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Landesprogramm Arbeit 2021–2027 verfolgt das Ziel, den schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt zu stärken. Es unterstützt Unternehmen bei Fachkräftegewinnung und -sicherung, fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, stärkt die Erwerbsbeteiligung von Frauen, begleitet Jugendliche beim Übergang Schule–Beruf und integriert benachteiligte Gruppen wie Langzeitarbeitslose und Geflüchtete in den ersten Arbeitsmarkt.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken und Immobilien
- Schuldzinsen
- Rückstellungen und Rücklagen
- erstattungsfähige Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Durchführung des Vorhabens in Schleswig-Holstein
- Zuwendungsantrag vor Vorhabensbeginn online im Serviceportal des Landes SH
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Lebenslauf der Projektleitung
- Antragsformular ESF Plus
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt der Maßnahme
- Nachhaltigkeitswirkung
- Relevanz für Zielgruppe
- Regionaler Bezug
Beschreibung
Das Landesprogramm Arbeit 2021–2027 ist ein ESF-Plus-kofinanziertes Arbeitsmarktinstrument des Landes Schleswig-Holstein, das kontinuierlich bis Ende 2027 läuft und als Zuschussförderung ausgestaltet ist. Träger:innen aus Wirtschaft, öffentlichem Sektor, gemeinnützigen und Bildungseinrichtungen können Projekte zur Fachkräftegewinnung, Qualifizierung, sozialen Integration und Frauenförderung realisieren. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken, Beschäftigten durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen neue Perspektiven zu eröffnen sowie Frauen in ihren Erwerbsbiografien zu unterstützen. Besondere Beachtung finden zudem Jugendliche beim Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeitssuchende, darunter Langzeitarbeitslose und Geflüchtete.
Gefördert werden Personalkosten, Sach- und Reisekosten, nicht jedoch Zinsaufwendungen, Grundstückserwerb oder erstattungsfähige Umsatzsteuer. Anträge können fortlaufend über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein gestellt werden, sofern Sitz und Durchführung des Vorhabens in Schleswig-Holstein erfolgen. Voraussetzung ist ein digitaler Zuwendungsantrag vor Vorhabensbeginn. Die Projektdauer erstreckt sich über maximal 84 Monate. Bei der Auswahl zählen Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitswirkung, Relevanz für die Zielgruppen und regionaler Bezug. Als Bewerbungsunterlagen dienen eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, Lebenslauf der Projektleitung und das ESF-Plus-Antragsformular. Das Programm spricht insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Auszubildende, Schüler:innen, Geflüchtete und Arbeitslose an, die auf eine Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt hinarbeiten. Mit seiner breiten Förderspanne leistet es einen Beitrag zu höherer Beschäftigungsbeteiligung und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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