Zuschuss

Landesprogramm Arbeit – B2/a Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – Coachings an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)

Förderung von Coaching-Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein. Anträge sind fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler in berufsbildenden Schulen sowie Teilnehmende an Regionalen Berufsbildungszentren durch individuelles Coaching in ihrer Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung zu unterstützen, um den Übergang in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft oder Einrichtung einer berufsbildenden Schule bzw. eines Regionalen Berufsbildungszentrums in Schleswig-Holstein

Beschreibung

Das Landesprogramm Arbeit – B2/a fördert kontinuierlich Coaching-Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung an berufsbildenden Schulen sowie Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein. Öffentliche Einrichtungen können als Antragstellende einen Zuschuss beantragen, um Jugendliche durch individuell zugeschnittene Coachings optimal auf den Übergang in Ausbildung und Beschäftigung vorzubereiten. Ziel ist die Stärkung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen von Schüler:innen und Teilnehmenden in Regionalen Berufsbildungszentren, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und den Einstieg in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu unterstützen.

Gefördert werden Coaching-Angebote, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe eingehen und in enger Abstimmung mit Lehrkräften, Ausbilder:innen und berufsorientierenden Fachstellen durchgeführt werden. Die Maßnahme trägt dazu bei, Hemmnisse abzubauen, Berufsperspektiven zu entwickeln und individuelle Potenziale zu entfalten. Unter der Voraussetzung einer Trägerschaft oder Einrichtung an berufsbildenden Schulen bzw. Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein können Anträge jederzeit eingereicht werden. Die zentrale Abwicklung erfolgt über die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Fördermittel des Bundes, des Landes und der EU bündelt und so zur nachhaltigen Qualifizierung junger Menschen beiträgt.

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