Landesprogramm Kitaausbau
Förderung zum bedarfsgerechten Ausbau der frühkindlichen Infrastruktur in Berlin durch Schaffung, Erstausstattung, Modernisierung und Sanierung neuer Kita-Plätze. Anträge für Starthilfe und Starthilfe-Sanierung jederzeit möglich, für bauliche Maßnahmen und Aktivierung von bereits erlaubten Plätzen jährlich vom 01.01. bis 31.05. für das Folgejahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung durch Schaffung und Ausstattung neuer Betreuungsplätze sowie Erhalt und Modernisierung bestehender Kita-Plätze. Gefördert werden insbesondere Starthilfe für Platzerweiterung mit Erstausstattung, Starthilfe-Sanierung zum Erhalt von Plätzen, bauliche Maßnahmen (Neubau, Erweiterung, Umbau, kitaspezifische Innenausbauten), Sanierungen und Vorhaben zur Aktivierung bereits genehmigter Plätze.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbau- und Umbaumaßnahmen
- Renovierung
- Erstausstattung
- Bauliche Maßnahmen
- kitaspezifische Innenausbauten
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige, anerkannte oder anerkennungsfähige Träger der freien Jugendhilfe
- Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Bezirke)
- Standortjugendämter Berlin
- Durchführung in Bezirksregionen mit nachgewiesenem Bedarf
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zweifache schriftliche Antragsausfertigung
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Erlaubnis nach § 45 SGB VIII
- Lageplan und Baupläne
Bewertungskriterien
- Bedarfsgerechtigkeit der Maßnahme
- Wirtschaftlichkeit
- Einhalten der Zweckbindung
- Erfüllung der SGB VIII-Bestimmungen
Beschreibung
Das Landesprogramm Kitaausbau fördert den bedarfsgerechten Ausbau der frühkindlichen Infrastruktur in Berlin durch Zuschüsse für die Schaffung, Erstausstattung, Modernisierung und Sanierung neuer Kita-Plätze. Unterstützt werden Starthilfemaßnahmen zur Platzerweiterung einschließlich Erstausstattung (bis zu 2.000 € pro Platz), Starthilfe-Sanierungen zum Erhalt bestehender Plätze (ebenfalls bis zu 2.000 €/Platz), bauliche Vorhaben wie Neubau, Erweiterung oder Umbau (bis zu 30.000 €/Platz), kitaspezifische Innenausbauten (bis zu 20.000 €/Platz), Sanierungen (bis zu 10.000 €/Platz) sowie die Aktivierung bereits genehmigter Plätze (bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben). Die Förderquote beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung wohnortnaher Betreuungsangebote.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige, anerkannte Träger:innen der freien Jugendhilfe, Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin, Träger:innen der öffentlichen Jugendhilfe in den Bezirken sowie die Berliner Standortjugendämter. Voraussetzung ist u. a. ein ermittelter Bedarf in der jeweiligen Bezirksregion, eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII, die Einhaltung von Zweckbindungsfristen und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Anträge für Starthilfe und Starthilfe-Sanierung können laufend eingereicht werden, für bauliche Maßnahmen und Aktivierungsvorhaben ist die Antragsfrist jeweils vom 1. Januar bis 31. Mai für das Folgejahr gesetzt. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem eine zweifache Antragsausfertigung, Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge, Finanzierungsplan, Gemeinnützigkeitsnachweis, Erlaubnis nach § 45 SGB VIII sowie Lage- und Baupläne. Träger:innen erhalten die Antragsunterlagen über die GSE gGmbH; die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewährleistet die Programmfinanzierung.