Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – FIT-Richtlinie

Förderung der anwendungsorientierten Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien sowie des Technologie- und Wissenstransfers in Schleswig-Holstein im Förderzeitraum 2021–2027.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen und zukunftsfähigen Technologien sowie Stärkung des Technologie- und Wissenstransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Schleswig-Holstein.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Schleswig-Holstein
  • Projektbezug zu anwendungsorientierter Forschung, Innovation oder Technologie-/Wissenstransfer

Beschreibung

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – FIT-Richtlinie fördert in Schleswig-Holstein anwendungsorientierte Forschungs- und Innovationsvorhaben sowie zukunftsfähige Technologien. Ziel ist es, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen nachhaltig zu stärken. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups, Existenzgründer:innen und Bildungseinrichtungen, die Projekte im Bereich Forschung & Innovation, Wissenschaft sowie Digitalisierung vorantreiben. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Sitz oder eine Niederlassung in Schleswig-Holstein sowie ein klarer Projektbezug zu anwendungsorientierter Forschung, Innovation oder Wissens- und Technologietransfer. Die Förderung wird in Form von Zuschüssen gewährt und richtet sich gezielt an Vorhaben, die die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft dauerhaft stärken.

Anträge können kontinuierlich bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden, wobei der Förderzeitraum von 2021 bis 2027 reicht. Die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) übernimmt als zentrale Anlaufstelle die Beratung zu Antragsverfahren, Förderquoten und individuellen Projektkonzepten. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus werden Projekte von der Idee bis zur Realisierung begleitet. Interessierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen profitieren von einem weitreichenden Netzwerk und fachlicher Expertise, um innovative Lösungen in Schleswig-Holstein erfolgreich umzusetzen und den Wissenstransfer gezielt zu fördern.

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