Zuschuss

Landwirtschaftliche Bildung – Förderung (Zukunftsstiftung Landwirtschaft)

Der Bildungsfonds Landwirtschaft fördert vielseitige Bildungsprojekte zum Thema ökologische Landwirtschaft in Deutschland. Anträge können jeweils bis zu den vier Einsendefristen im Jahr (15.03., 17.05., 13.09., 01.11.) eingereicht werden.

Bildung Bildung für nachhaltige Entwicklung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 500 € – 5.000 € pro Projekt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung vielseitiger und umfassender Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Thema ökologische Landwirtschaft und Agrarpolitik im Rahmen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektträger muss nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht anerkannt sein
  • Projekte müssen im Bereich ökologische Landwirtschaft angesiedelt sein
  • Antragsteller dürfen keine natürlichen Personen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Gültige Satzung
  4. Nachweis über die Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid, nicht älter als 3 Jahre)
  5. Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
  6. Jahresabschluss bzw. Jahresbericht des letzten Geschäftsjahres

Beschreibung

Der Bildungsfonds der Zukunftsstiftung Landwirtschaft unterstützt deutschlandweit gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung innovativer Bildungsangebote rund um ökologische Landwirtschaft und Agrarpolitik. Gefördert werden Projekte, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen praxisnahe Einblicke in nachhaltige Anbauverfahren sowie kritische Diskussionen zu aktuellen agrarpolitischen Fragestellungen ermöglichen. Antragstellende müssen nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht anerkannt sein; natürliche Personen und privatwirtschaftliche Unternehmen sind ausgeschlossen. Die Förderhöhe beträgt zwischen 500 € und 5 000 € pro Projekt und wird als Zuschuss gewährt. Bis zu viermal jährlich – jeweils am 15. März, 17. Mai, 13. September und 1. November – entscheidet der Stiftungsrat über die Zuwendungen.

Zur Antragsunterlage gehören ein vollständig ausgefülltes und rechtsverbindlich unterschriebenes Formular, ein Kosten- und Finanzierungsplan, die aktuelle Satzung, ein Freistellungsbescheid (nicht älter als drei Jahre), ein Vereins- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als fünf Jahre) sowie der Jahresabschluss oder -bericht des letzten Geschäftsjahres. Die Einreichung erfolgt elektronisch; jede Datei ist separat zu übermitteln. Ziel ist es, das Bewusstsein für ökologische Wirtschaftsformen zu stärken und die zukünftigen Entscheidungsträger:innen mit fundiertem Wissen und praktischen Kompetenzen auszustatten.

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